Fünf Jahre Räumungsfrist
Haus mit der roten Fahne prüft Vergleichsvorschlag
Die Räumungsklage gegen das "Haus mit der roten Fahne" war wieder vor Gericht. Im Hinterhofgebäude an der Tulbeckstraße 4f soll ja laut Stadtratsbeschluss Wohnraum geschaffen werden.
Das Gericht hatte der Klägerin, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) im Oktober 2017 aufgetragen, mit konkreten Plänen darzulegen, dass der Stadtratsbeschluss vom Februar 2017 (sozialer Wohnungsbau im Rahmen des „Konzeptionellen Mietwohnungsbau“) überhaupt umsetzbar ist. Im Stadtviertel gab es zuvor eine breite Welle der Solidarität mit den Nutzern des Hauses, die die Mietkündigung als einen Akt staatlicher Willkür einstuften. Worum es ihm wirklich ging, hatte CSU-Fraktionsvorsitzender Manuel Pretzl in der Stadtratsdebatte ja gesagt: "Wir brauchen keine Kommunisten in dieser Stadt!"
Am jüngsten Prozesstag vermisste der Richter immer noch eine konkrete Planung für die maximal sieben kleinen Appartments, die hier anstelle des linken Verlags mit Druckerei und Arbeiter-Kulturzentrum entstehen sollen. Er machte den gegnerischen Parteien einen Vergleichsvorschlag: Die GWG, die das Gebäude mittlerweile von der MGS übernommen hat, soll den Mietern eine Räumungsfrist von bis zu fünf Jahren gewähren. In dieser Zeit könnten sich die Nutzer nach einem neuen Standort für ihre rote Fahne umsehen. Die GWG könnte derweil mit der Planung des Wohnungsbaus voran kommen.
Bis Redaktionsschluss waren Mieter Stephan Eggerdinger, Geschäftsführer des Verlags "Das freie Buch", und seine Mitstreiter noch dabei zu prüfen, wie sie mit dem Vorschlag umgehen. Bis 19. Oktober will das Gericht dazu eine schriftliche Erklärung beider Seiten vorliegen haben, am 31. Oktober soll das Urteil fallen.
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