"Jede ist eine zu viel"
Stadtrats-Anfrage zu leer stehenden Wohnungen
Immer wieder stehen sie auf der Tagesordnung der Sitzungen des Bezirksausschusses Schwanthalerhöhe (BA 8): die zwei inzwischen stadtbekannten „Problemhäuser“ in der Schwanthalerstraße 119 und Holzapfelstraße 10. Auf Initiative der Grünen-Fraktion im BA 8 fragen die Grünen-Stadträte Gülseren Demirel und Paul Bickelbacher genauer nach, wie die Stadt mit privaten Wohnungsleerständen umgeht. In ihrer Anfrage beschreiben sie die gegenwärtige Situation: „Mit zirka zwei Prozent ist der Wohnungsleerstand in München im Vergleich zu anderen Kommunen gering. Dennoch ist jede dieser leer stehenden Wohnungen eine zu viel. Mittlerweile hat die Landeshauptstadt München den Leerstand von städtischen Wohnungen im Griff. Der private Wohnungsleerstand und der Umgang mit diesem blieb in der ganzen Diskussion bislang im Wesentlichen unberücksichtigt.“
Für die seit Jahren leer stehenden Häuser Schwanthalerstraße 119 und Holzapfelstraße 10 liegt zwar eine Baugenehmigung vor, die aber nicht umgesetzt wird. Florian Kraus (Mitglied im BA-Planungsausschuss) erklärt: “Der BA 8 beißt sich schon lange die Zähne an diesen beiden Häusern aus. Wir freuen uns, dass die Grünen-Fraktion im Stadtrat – übrigens bisher als einzige Fraktion – sich dieses Themas annimmt. Beim Anwesen in der Holzapfelstraße wird nun ein Bußgeld verhängt. Wir wollen nun wissen: Bringen diese Bußgelder wirklich etwas oder sind sie nur ein zahnloser Tiger?“
BA-Vorsitzende Sibylle Stöhr meint: „Rechtlich kommen wir nicht weiter, wir brauchen für ,Problemhäuser' wie diese eine politische Lösung. Die Grüne Stadtratsinitiative ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“
Die Anfrage im Wortlaut
1. Wie lange steht das Anwesen Holzapfelstraße 10 bereits leer (bitte mit Angabe der Anzahl von Wohneinheiten)?
2. Mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro kann nach Art. 5 ZwEWG belegt werden, wer ohne die erforderliche Genehmigung Wohnraum für andere als Wohnzwecke verwendet oder überlässt.
2.1 Wie viele Bußgeldbescheide wegen Leerstand wurden in den letzten 10 Jahren (bitte um jahreweise Aufstellung) verhängt?
2.2 Wie hoch waren die Bußgeldbescheide im Durchschnitt?
2.3 Kann ein Bußgeld wegen dauerhaften Leerstands mehrfach verhängt werden?
2.4 Wie wirksam sind diese Bußgelder?
3. Welche anderen Handlungsmöglichkeiten (z.B. Zwangsverwaltung o.ä.) der LH München gibt es, welche werden angewandt? (Bitte um Angabe der Häufigkeit in den letzten 10 Jahren)
4. Wie hoch liegt der "genehmigte" Leerstand, beispielsweise auf Grund einer festgestellten Unbewohnbarkeit oder Unwirtschaftlichkeit, einer beabsichtigten Sanierung oder auch eines beantragten Abbruchs des Gebäudes? (bitte jahreweise Aufstellung der letzten 10 Jahre / Angabe in Wohneinheiten)
5. Wie viel "genehmigt"/nicht genehmigter Leerstand mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren ist der LH München bekannt? (Angabe in Wohneinheiten)
6. In vielen Fällen ist dauerhafter Leerstand Folge einer persönlichen Überforderung oder von Erbauseinandersetzungen. Werden diese Fälle nur verwaltet oder gibt es auch Beratungsangebote an Eigentümer bzw. aktive Kaufangebote durch die LH München? Falls nein: warum nicht?
7. Gibt es bei der LH München einen festen Ansprechpartner für Wohnungsleerstand?
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