Bootfahren am Marienklausensteg verboten
Unfallgefahr durch Schäden am Schussboden
Das Bootfahren durch die Floßgasse am Marienklausensteg ist bis auf Weiteres verboten. Aufgrund von Schäden am sogenannten Schussboden der Floßgasse besteht erhebliche Unfallgefahr für Bootfahrer. Dieses temporäre Bootfahrverbot an der Floßgasse gilt unabhängig von der vom Freistaat Bayern im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Ausgangsbeschränkungen. Sport und Bewegung in der freien Natur, alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands, bleiben erlaubt.
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