Stephan L., Dachau, fragt: „Immer wieder hört man von Massenkarambolagen auf der Autobahn. Wer zahlt in diesem Fall eigentlich für wen?“
Von einem Massenunfall wird erst gesprochen, wenn mindestens 50 Fahrzeuge in eine Karambolage verwickelt sind, der Unfallort zusammenhängend ist und sich der Unfall nicht in mehrere Fahrzeugpulks mit wenigen Beteiligten aufteilen lässt.
Fahranfänger sind für Versicherungen eher unattraktiv, weil sie überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt sind. Doch die Zeiten, in denen Führerscheinneulinge mit den sehr hohen Versicherungsprämien der Schadenfreiheitsklasse 0 (in der Regel 240 Prozent) starten mussten, sind als Folge des harten Wettbewerbs vorbei.