"Wir wollen diese Fläche freihalten"
Sendlinger verlangen Schutz des "Rewe-Parks"
Die kleine Grünfläche am Rewe in der Alramstraße wird von den Sendlingern gerne als Treffpunkt genutzt. Büsche schirmen sie von der Straße ab, man kann sich auf den Bänken niederlassen und die unter Denkmalschutz stehenden Fassaden der benachbarten Wohnhäuser ansehen. Der kleine „Rewe-Park“ ist zum „beliebtesten Treffpunkt und Kommunikationsplatz im Sendlinger Unterfeld“ geworden, so die Bewertung des Sendlinger Bezirksausschusses. Er sieht diesen Park jedoch in Gefahr, wenn anstelle des Rewe-Marktes ein neuer Wohnblock errichtet wird. Dann könnte die kleine Grünfläche als Eingangsbereich für den künftigen Supermarkt, die geplante Tiefgarage und die Wohnungen herhalten müssen und den Sendlingern verloren gehen.
Satzung soll Fläche schützen
Mehrmals hat der Bezirksausschuss daher versucht, seine schützende Hand über den Rewe-Park zu halten – bislang ohne nachhaltigen Erfolg. Zuletzt beantragte das Gremium im vergangenen Juli, die Fläche unter den Schutz der städtischen Grünanlagensatzung zu stellen, um sie vor der kommerziellen In-Anspruch-Nahme zu schützen und sie als Erholungs- und Kommunikationsort für die Bewohner des Sendlinger Unterfelds zu erhalten.
„Bei allem Verständnis für die Nachverdichtung mit Wohnraum darf auch den Sendlingern nicht der Blick zum Himmel und die letzte Grünfläche für die Erholung weggenommen werden“, begründete Ernst Dill (SPD) damals die Forderung. „Wir wollen diese Fläche von Bebauung und jedweder harten Nutzung freihalten. Wohnen ohne Grün ist prekäres Wohnen.“
Baureferat sieht keine Gefahr
Anders als der Bezirksausschuss sieht das städt. Baureferat „derzeit“ keine Gefahr einer „kommerziellen Nutzung“ der kleinen Grünfläche. Lediglich zwei Fahnenstangen habe Rewe dort aufgestellt. Auf das Bauvorhaben, mit dem die Sendlinger ihre Befürchtung verbinden, geht das Baureferat allerdings gar nicht ein. Die Behörde hält es nicht für nötig, die Grünfläche durch Aufnahme in die Grünanlagensatzung zu schützen. Die Fläche sei „ Straßenbegleitgrün“ und als solches rechtlich ein Teil der Alramstraße. Es stehe den Bewohner d es Sendlinger Unterfelds „uneingeschränkt zur Verfügung“. Die Aufnahme des in den Geltungsbereich der Grünanlagensatzung sei „weder möglich noch zweckmäßig“.
Neuer Verbündeter nennt Präzedenzfall
Nun hat der Sendlinger Bezirksausschuss einen starken Verbündeten gefunden, wie Ernst Dill dem Gremium berichten konnte: Das Münchner Forum hat sich hinter die Forderung zum Schutz des Rewe-Parks gestellt und das Baureferat aufgefordert, sein Nein zu überdenken.
De rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Umstufung vom Straßenbegleitgrün zur öffentlichen Grünanlage sind für die Grünfläche gegeben, widerspricht das Münchner Forum dem Baureferat. Dieses habe selbst schon solche Umstufungen vorgenommen. Beispiel: Die Grünanlagen um die Brunnen im Universitätsforum (Prof.-Kurt-Huber-Platz und Geschwister-Scholl-Platz), von der Stadt München zum 400-jährigen Gründungsjubiläum der Ludwig-Maximilians-Universität 1872 angelegt, waren bis vor wenigen Jahren vom Baureferat als Straßenbegleitgrün eingestuft, seien inzwischen aber als „öffentliche Grünanlagen“ gewidmet. .
Fläche ist kein "Straßenbegleitgrün"
Der Rewe-Park sei kein Straßenbegleitgrün, argumentiert das Münchner Forum: Die aktuelle Einstufung und Zuordnung als Straßenbestandteil ist unzutreffend, denn bei herkömmlicher Definition steht beim Straßenbegleitgrün dessen Funktion für den Straßenverkehr im Vordergrund.“ Beim 650 qm großen Grundstück des Rewe-Park handelt es sich dagegen im Kern um öffentliches Grün im urbanen Raum, das vom Charakter einer öffentlichen Grünanlage geprägt ist. Davon könne sich jeder bei einer Ortsbesichtigung überzeugen.
Zwingende Vorgabe von 1898?
Nach den Recherchen des Münchner Forums spricht zudem vieles dafür, dass das Grundstück für die Bebauung des Sendlinger Unterfelds von privater Seite an die Stadt München abgetreten wurde - und zwar nicht zur Anlegung von Fahrbahn und Gehwegen, sondern zur Schaffung einer Grünanlage. Davon ist das Münchner Forum mit Blick auf eine Ministerial-Entschließung vom November 1898 überzeugt. Diese verlangte die kostenloser Abtretung von fünf Prozent der als Bauland auszuweisenden Fläche für „Rasenplätze“. Als solcher sei die kleine Fläche des Rewe-Parkes wohl einmal gedacht gewesen.
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