Wer muss in die Schlange?
Ist es wichtig, ob man zu Fuß, auf dem Rad oder im Auto zum Wertstoffhof kommt?
„Die Anlieferung auf Wertstoffhöfen zu Fuß, mit dem Rad, etc. ist natürlich weiterhin erlaubt“, betont der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM) München. Zuvor hatten Stadträte der ödp und Freien Wähler von einer „Diskriminierung von Fußgängern am Wertstoffhof“ durch den AWM gesprochen.
"Unklarheiten" oder "Diskriminierung"?
In einer dringlichen Anfrage warfen sie der AWM-Werkleiterin Kristina Frank am 4. Februar „die Privilegierung bzw. Diskriminierung von Kundinnen und Kunden nach der Verkehrsmittelwahl“ vor. Die Stadträte zitieren dabei eine AWM-Anweisung, nach der Anlieferungen zu Fuß nicht möglich seien, um Fahrzeugwartezeiten an den Wertstoffhöfen zu verkürzen. Der AWM spricht inzwischen von „unklaren Formulierungen“, durch die es im Einzelfall zu Problemen bei der Anlieferung gekommen sei. Am 26. Januar habe der AWM aber eine Arbeitsanweisung herausgegeben, in der darauf hingewiesen wird, dass eine Anlieferung zu Fuß oder per Rad auch während des Lockdowns möglich ist.
Alle in die Schlange?
Bei besonders großem Andrang seien dafür aber bestimmte Regelungen erforderlich: Wenn es zu größeren Warteschlangen komme, müssen sich alle Anlieferarten (Auto, Fuß, Rad, etc.) in die Schlange einreihen. Keine Anlieferart könne bevorzugt behandelt werden, so der AWM.
Der AWM erklärte, dass Personen aus wartenden Autos vor dem Wertstoffhof ausgestiegen seien und zu Fuß anliefern wollten, um die Pkw-Wartezeit zu verkürzen. Das habe zu Unmut bei den anderen Wartenden, einer Überfüllung der Wertstoffhöfe unter Verletzung des Abstandsgebots und zu Verkehrsproblemen geführt.
"Fußgänger wurden abgewiesen"
Im Bezirksausschuss Münchner Süden (BA 19) erklärte die Ausschussgemeinschaft aus ödp, Freien Wählern, FDP und Richard Panzer entgegen der AWM-Anweisung vom 26. Januar, man sei „am Samstag, den 23.01.2021 als Fußgänger mit einem defekten PC-Drucker an der Pforte des Wertstoffhofes in Thalkirchen abgewiesen worden. Auch beim zweiten Versuch, bei dem man sich in die Warteschlange der Autos eingereiht hatte, geschah das gleiche. Man beobachtete während der Wartezeit ca. 10 Personen, darunter einen Radfahrer, die ebenfalls mit Müll abgewiesen wurden.“
Nur Autos in die Schlange?
Den Vorwurf der Diskriminierung nehme man zurück, erklärte ödp-Vertreter Conrad Lausberg dann am 9. Februar im Bezirksausschuss. Gleichzeitig beantragte die Ausschussgemeinschaft aber eine Bevorzugung von Fußgängern und Radfahrern am Wertstoffhof: Diesen müsse der „freie Zugang zum Wertstoffhof gewährt“ werden, ohne sich in die Warteschlange der Pkw einreihen zu müssen, erklärte Lausberg (der schriftliche Antrag der Ausschussgemeinschaft formuliert diese Forderung sanfter so: „Der BA 19 fordert die Abfallbetriebe München auf, Fußgängern und Radfahrern den Zutritt zu den Münchner Wertstoffhöfen zu gewähren, solange diese auch für Autofahrer geöffnet sind.“).
Im BA keine Abstimmung
Eine Abstimmung über diese Forderung vertagte der Bezirksausschuss allerdings in eine seiner nächsten Sitzungen.
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