Wochenanzeiger München Wir sind Ihr Wochenblatt für München und Umland

Wann wird der St.-Nimmerleins-Weg geöffnet?

"Herzenswunsch" bleibt den Sendlinger weiter verwehrt

Verzwickt: Links ist das Clearinghaus, recht die bunte SkF-Krippe, dazwischen endet der Weg. (Bild: job)

Mit dem Clearinghaus an der Plinganserstraße wurde einer der letzten Abschnitte der eiszeitlichen Hangkante in Sendling zugebaut. Wenigstens begehbar sollte das prägende Stück Sendling bleiben: Der Bezirksausschuss (BA) besteht nach wie vor auf einem Weg, der von der Plinganser- zur Kidlerstraße führt. Und tatsächlich: Mit dem Clearinghaus wurde eine Treppe gebaut und die erste Hälfte des Weges angelegt - der ist jedoch gesperrt und endet mitten auf dem Areal im Nirgendwo an einer Betonmauer zwischen Clearinghaus und benachbarter SkF-Krippe.

"Es wäre eine schöne Sache"

Dabei hatte sich der Stadtrat im Frühjahr 2017 noch einmal für den Weg entschieden: "Am Grundstück des Clearinghauses entlang wird ein öffentlicher Treppenabgang gebaut, der in eine Wegverbindung bis auf die Kidlerstraße mündet. Der Weg wird vom Baureferat als 'beschränkt-öffentlicher Weg für Fußgänger' gewidmet. Das heißt, dass Pflege und baulicher Unterhalt beim Baureferat liegen."

"Der BA will die Durchwegung weiterhin", sagte BA-Vorsitzender Markus Lutz, "sie war ja auch im Entwurf festgelegt. Es wäre eine schöne Sache, um vom Sendlinger Ober- ins Unterfeld zu gehen. Der Weg ist baulich machbar. Eine Treppe ins Nirgendwo wäre ein Schildbürgerstreich."

Weg war Auflage für Architekten

Fertig wird der Weg dennoch nicht so bald. Die Sendlinger sind verärgert. Die "Durchwegung" war schließlich schon beim Gestaltungswettbewerb 2012 für das Clearinghaus festgelegt worden (der Entwurf Frank Dressler / Stefan Mayerhofer gewann den Wettbewerb auch deswegen, weil bei diesem das Gelände am besten durchgängig blieb). "Die Berücksichtigung einer Durchwegung war Auflage an die Architekten", bestätigte jetzt noch einmal das städt. Sozialreferat.

"Hintern in Bewegung setzen!"

Der Sendlinger Bezirksausschuss hatte zudem bereits im Januar 2015 das städt. Kommunalreferat aufgefordert, die Fläche für den Fußweg zu kaufen oder das Wegerecht zu sichern, damit der Weg gebaut werden kann. Diesen Antrag hätte das Kommunalreferat spätestens im April 2015 - vor drei Jahren - beantwortet haben müssen - hat es aber nicht. Eine weitere Fristverlängerung lehnte der Bezirksausschuss nun ab. "Es gibt noch imemr keinen  Beschluss", erklärte Ernst Dill (SPD). Offen sei u.a. wer den Bau des Weges bezahle.  "Die hatten drei Jahre Zeit, das hinzubekommen", kritisierte Michael Kaiser (CSU) die städtischen Stellen, "sie wussten, dass der weg ein Herzenswunsch des Bezirksausschusses ist. Es gibt keine Notwendigkeit, die Frist zu verlängern. Die sollen ihren Hintern in Bewegung setzen!"

Viele Köche

Frist hin oder her - gegenüber dem Sendlinger Anzeiger hat das städt. Sozialreferat angegeben, man werde erst im nächsten Jahr mit dem Weiterbau des Weges beginnen. Mit einer Benutzung sei nicht vor Sommer 2019 zu rechnen.

"Da der geplante Weg auf mehreren Grundstücken unterschiedlicher Grundstückseigentümer verlaufen wird und mehrere Referate in die Planungen bezüglich Bau und Unterhalt miteinbezogen werden müssen, dauern auch die Abstimmungsprozesse entsprechend", erklärte das Sozialreferat. Auf diese "vielen Köche" hatte der Bezirksausschuss bereits vor der Bebauung der Grundstücke hingewiesen und eine "Planung aus einer Hand" für das Areal zwischen Plinganser- und Kidlerstraße vorgeschlagen - vergeblich.

Durchlässigkeit "stärken"?

Und auch andere Wünsche und Ideen wurden nicht umgesetzt: Das Gebäude Clearinghaus soll „die Durchlässigkeit zum Grünraum der Hangkante übernehmen bzw. stärken“, schrieb das Sozialreferat einmal  in einer Vorlage zum Clearinghaus. Aber wie stärken Bau und nicht vorhandene Durchwegung diese Durchlässigkeit? Welcher „Grünraum“ ist hier überhaupt gemeint? Das Sozialreferat beantwortete diese Fragen so:

"Das damalige Baugrundstück an der Plinganserstraße 27-31 war gemäß BA 6 eines der letzten Grundstücke, 'an denen es Sichtverbindungen und auch Fußwegverbindungen über die Hangkante ins Sendlinger Unterfeld gibt'. Der BA hatte daher den ausdrücklichen Wunsch, die Sicht- und Erlebbarkeit der Hangkante beizubehalten und nicht durch eine geschlossene Bebauung zu gefährden.

Mit dem schließlich ausgewählten Planungsentwurf konnte der Grünraum zwar nicht erhalten werden (dies stand im Widerspruch zur Baurechtsausschöpfung), die Wegebeziehung wurde jedoch entsprechend berücksichtigt: Die Sicht- und Erlebbarkeit sowie die Durchlässigkeit ist mit Fertigstellung des Weges sichergestellt."


Verwandte Artikel

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt