Vortrag zum Thema Vorsorge
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit oder Demenz - wer trifft die Entscheidungen, wenn jemand im Koma liegt oder sediert werden muss? Mit der Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer dann Entscheidungen treffen soll, wobei uneingeschränktes Vertrauen in die ausgewählte Person entscheidend ist. Eine Patientenverfügung regelt im Idealfall, welche Behandlungsmaßnahmen Ärzte bei unmittelbarer Todesnähe, bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium, bei Hirnschädigungen oder bei Hirnabbau nach dem Willen des Patienten vornehmen dürfen. Dagmar Kaub-Wittener, Fachärztin für Neurologie, und Albertine Deuter, Psychosoziale Beraterin der DGM, informieren am Freitag, 27. Oktober, um 15 Uhr im "Netzwerkfrauen" (Orleansplatz 3) rund um das Thema. Der Vortrag wird veranstaltet vom Münchner Frauenforum und kostet 6 Euro Teilnahmegebühr. Nähere Infos und Anmeldung unter Tel. (089) 293968, per E-Mail an info@muenchner-frauenforum.de sowie unter Tel. (089) 440057410 und per E-Mail an thaller@dgm-bayern.de.
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