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"Überqueren schwierig"

An der Kreuzung Gaißacher Straße / Implerstraße fordert ein Bürger Tempo 30 und eine Ampel

Viel Verkehr auf der Implerstaße: Auf Höhe der Gaißacher Straße fordert ein Bürger eine Ampel sowie die Einrichtung einer Tempo 30-Zone. (Bild: lsc)

Auf der Bürgerversammlung letztes Jahr im Oktober forderte ein Anwohner die Einführung einer Tempo 30-Zone und die Errichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Gaißacher Straße/ Implerstraße. Der Antragssteller führt die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen an, die die Städtische Schulsportanlage an der Gaißacher Straße, die direkt an der Implerstraße liegt, nutzen. „Die Implerstraße ist stark befahren und in diesem Bereich sehr breit. Sehr viele Fahrzeuge überschreiten hier die Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde. Das Überqueren ist daher schwierig. Verkehrskontrollen finden fast nie statt.“, schrieb der Bürger zudem in seinem Antrag.

Begründet wurde der Antrag durch den Bürger damit, dass die städtische Schulsportanlage einer Schule verkehrsrechtlich gleichzusetzten sei, da sie täglich von sehr vielen Kindern und Jugendlichen der umliegenden Schulen und durch die Sportvereine genutzt werde. In der Umgebung seien zudem neben den Schulen auch vier Kindergärten.

Der Bezirksausschuss Sendling (BA 6) hat nun eine Antwort vom zuständigen Kreisverwaltungsreferat (KVR) erhalten.

Keine Tempo-30-Zone

"Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (die also erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht).", erklärt das KVR. Die Implerstraße weise nach Verlauf, technischer Ausstattung und Profilierung keine Besonderheiten auf, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen könnten, so das KVR weiter. Zudem sei eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Kraftfahrer an dieser Stelle unverständlich und ohne permanente polizeiliche Überwachung wertlos, da weder die Straßenoptik noch die Verkehrslage dafür überzeugende Erklärungen böten. "Die Streckenbezogene Anordnung von Tempo-30 an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern erleichtert. Eine Schulsportanlage fällt nicht unter die genannten sensiblen Einrichtungen. In der unmittelbaren Nähe der Kreuzung 'Implerstraße/ Gaißacher Straße' befinden sich keine der o.g. sensiblen Einrichtungen.", so das KVR und erklärt weiter, dass die Anordnung von Tempo-30 in der Implerstraße im betreffenden Abschnitt aus den genannten Gründen nicht möglich sei. "Der Empfehlung der Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes Sendling wird daher nicht entsprochen, die Stelle wird aber hinsichtlich einer Lichtsignalanlage im Rahmen eines eigenen Verfahrens weiter untersucht.", teilt das KVR mit.

Bau einer Ampel noch möglich

"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen – somit auch Lichtsignalanlagen – nur dort angeordnet werden, wo dies zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.", schreibt das KVR. Grundsätzlich gelten für die Bewertung, ob eine Ampel gebaut werden könne bestimmte Voraussetzungen: "Bei der Bewertung eines Vorschlages zum Bau einer Lichtsignalanlage werden deshalb die örtlich vorherrschenden Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz für Fußgänger und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, Straßenbreiten, Entfernungen zu bestehenden Lichtsignalanlagen, gefahrene Geschwindigkeiten, Unfallzahlen und andere verkehrsrelevante Daten berücksichtigt", teilt das KVR weiter mit.

"Das Kreisverwaltungsreferat hat diese Bürgerversammlungsempfehlung zum Anlass genommen, eine Bewertung der Stelle 'Implerstraße/ Gaißacher Straße' durchzuführen", wie das KVR in seiner Antwort an den BA 6 in seinem Antwortschreiben mitteilt. Mit einer Entscheidung könne, so das KVR weiter, aber nicht vor Mitte Oktober gerechnet werden.


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