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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Tempo 30 nochmals prüfen
KVR hält Beschränkung in Schäftlarnstraße nicht für nötig
Im November 2018 hatte der Sendlinger Bezirksausschuss u.a. in der Schäftlarnstraße (zwischen Thalkirchner Platz und Brudermühlstraße) Tempo 30 gefordert. Während den Stoßzeiten könne dort ohnehin nicht schneller
als 30 km/h gefahren werden. Außerhalb der Stoßzeiten und gerade während den Nachtstunden führe
die Temporeduzierung jedoch zu einer starken Verminderung des Lärms, was den Anwohnern unmittelbar zugute komme, begründete das Gremium seine Forderung.
Das städt. Kreisverwaltungsreferat lehnte den Wunsch im Februar ab, da es keine Anhaltspunkte für eine solche verkehrsbeschränkende Maßnahme sieht. Rechtlich sei Tempo 30 in der Schäftlarnstraße zwar möglich, man dürfe aber nicht nur an die Anwohner dort denken, sondern müsse auch die Interessen der Verkehrsteilnehmer, des ÖPNV und jener Anwohner berücksichtigen, zu denen sich der Verkehr möglicherweise verlagern würde, erklärte das KVR. In der Schäftlarnstraße sei Tempo 30 daher nicht erforderlich - insbesondere nicht wegen einer unzumutbaren Lärmbelästigung.
Der Bezirksausschuss bemängelte, dass dem "Nein" des KVR sowohl eine Stellungnahme der Polizei
als auch eine Stellungnahme der MVG fehlen. Er bat daher um eine erneute Prüfung des Tempo-30-Wunsches.
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