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Nachverdichtung in der Cimbernstraße

Parkplatz als Alternative zu Garagen

Durch den Ausbau der Dachgeschosse in der Cimbernstraße 11 und 13 werden zwölf neue Wohnungen entstehen. Außerdem sollen jeweils drei außenliegende Aufzüge angebaut werden, und zwar an der Ostseite der Hausnummer 11, und an der Westseite der Nummer 13.

Zwischen den Häusern Cimbernstraße 13 und 15 wird ein Wohnhaus mit acht Wohnungen gebaut. Platz schafft der Abriss der vorhandenen Garagen. Parkplatz-Not soll dennoch nicht entstehen, da auf dem Gelände auch ein Parkplatz mit 23 Stellplätzen geschaffen wird.

Zwei Akazien müssen für die Baumaßnahmen gefällt werden. Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Rotbuchen vorgesehen.

Farchanter Straße 7

Das bestehende Gebäude wird abgerissen und am straßenseitigen Teil ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen errichtet, im rückwärtigen Teil entsteht zudem ein Einfamilienhaus. 15 Bäume sollen gefällt werden, von denen keiner der Baumschutzverordnung unterliegt. Denn es handelt sich teilweise um Obstbäume, die weiteren haben zu geringe Stammumfänge. Geplant sind zwei Neupflanzungen.

Waldfriedhofstraße 25-45

Geplant ist der Ausbau der Dachgeschosse, wodurch 15 neue Wohneinheiten entstehen. Außerdem wird eine Tiefgarage mit insgesamt 41 Stellplätzen unterhalb der Häuser Nr. 39a bis 45 entstehen. Der Aufstockung stimmte der BA zu, zumal die Dachgeschosse der Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite alle ausgebaut sind. Nicht einverstanden ist der BA jedoch mit dem Plan, dass die bestehenden Satteldächer durch eine leicht geneigte Pultdachkonstruktion ersetzt werden sollen. Diese würden sich nicht in die Umgebungsbebauung einpassen, so die Begründung.

Rederecht bei Bürgerversammlungen

Vertreterinnen und Vertreter aus Elternbeiräten von Schulen oder von Kindertageseinrichtungen, und zwar auch jene, die keinen Wohnsitz im Stadtbezirk haben, sollen das Recht bekommen, bei Bürgerversammlungen ihre Anliegen vorzutragen und Anträge zu stellen. Dieser Empfehlung des BA 3 in der Maxvorstadt, dass die Satzung für Bürger- und Einwohnerversammlungen dahingehend geändert werden sollte, stimmte auch der BA Sendling-Westpark zu.

Bisher gilt das Antrags- und Rederecht grundsätzlich nur für Bürger der Gemeinde. Allerdings kann die Bürgerversammlung per Beschluss Ausnahmen zulassen.

Nächste Sitzung

Die nächste öffentliche Sitzung vom BA Sendling-Westpark findet am Dienstag, 3. Juni 2014 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Sozialbürgerhauses in der Meindlstraße 16 statt.


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