Müssen oder dürfen?
Der Radltest in der Kistlerhofstraße ist zu Ende

In der Kistlerhofstraße mussten die Radwege ein Jahr nicht benutzt werden. Wie geht es nun weiter? (Foto: job)
Anfang 2022 entschied das städt. Mobilitätsreferat, die Radwegbenutzungspflicht in der Kistlerhofstraße zwischen Hofmannstraße (bei der Chinesischen Botschaft) und Meglingerstraße bzw. Constanze-Hallgarten-Straße für ein Jahr aufzuheben. Jetzt ist das "Test-Jahr" zu Ende und das Mobilitätsreferat will die Radwegbenutzungspflicht in der Kistlerhofstraße dauerhaft aufheben. Unfälle, die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Pflicht stehen, seien nicht bekannt, so die Behörde.
Unterschiedliche Sichtweisen
Der Bezirksausschuss im Münchner Süden hingegen ist - wie vor dem Testjahr - mehrheitlich gegen diese Aufhebung und will die Radler auf dem Radweg sehen. Damals hatte Ludwig Weidinger (CSU) darauf hingewiesen, dass die Radwege zwar in vielen Bereichen nicht der Norm entsprechen, sie seien aber durchgängig und ausreichend vorhanden. Er plädierte für die Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht, da die Kistlerhofstraße mit einem erheblichen Anteil Schwerlastverkehr vielbefahren sei.
Anders sahen es die Grünen: Da der Radweg nicht normgerecht und z.B. für Lastenräder zu schmal sei, sprachen sie sich gegen die Benutzungspflicht aus.
An diesen Positionen hat der einjährige Test nichts geändert. Reinhold Wirthl (CSU), Anke Sponer (CSU) und Michael Kollatz (SPD) rieten, unbedingt an der Radwegbenutzungspflicht festzuhalten. Sie verwiesen darauf, dass die Kistlerhofstraße Schulweg sei (Sponer: "Kinder sollten nicht auf der Straße radeln müssen") und dass in der Kistlerhofstraße noch mehr Verkehr zu erwarten sei, sobald die Tram-Trasse in der Boschetsriederstraße gebaut werde.
Peter Sopp (Grüne) sah den Zustand der Radwege in der Kistlerhofstraße kritisch: Sie seien nicht unbedingt sicher. Das meinte auch Alex Aichwalder (Grüne): Auf der Straße sei es für Radler stellenweise sicherer, weil sie dort sichtbarer seien als hinter der Baumreihe am Radweg. Henriette Holtz (Grüne) sagte, auch ohne Benutzungspflicht sei niemand gezwungen, auf der Straße zu radeln. "Es sollte aber auch niemand gezwungen werden, auf dem Radweg zu fahren", ergänzte sie.
Mehrheit für Radweg-Pflicht
Der Bezirksausschuss bekräftigte mehrheitlich seine bisherige Stellungnahme. Er verlangte, die Radwegbenutzungspflicht in der Kistlerhofstraße wiederherzustellen. Außerdem bat das Gremium darum, den teilweise in schlechtem Zustand befindlichen Radweg zu sanieren.
Wann ist ein Radweg Pflicht?
Der Radweg ist mit dem runden blauen Verkehrsschild gekennzeichnet?
Dann müssen Radfahrer den Radweg benutzen.
Es gibt einen Radweg, aber kein blaues Schild dazu?
Hier können Radfahrer den Radweg benutzen. Sie dürfen aber auch auf der Fahrbahn radeln.
Was gilt für Kinder?
Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg radeln.
Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen, müssen es aber nicht.
Ab zehn Jahren gelten für Kinder die Radl-Regeln wie für Erwachsene.
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