"Mindestens verdoppeln"
Einmalige Chance für mehr Parkplätze für Anwohner
Unter dem Sozialbürgerhaus in der Meindlstraße befindet sich eine Anwohnertiefgarage. Weil diese seit Jahren vollständig ausgebucht ist und es eine lange Warteliste gibt, fordert der Sendlinger Bezirksausschuss erneut, eine weitere Anwohnergarage zu bauen - gleich nebenan in der Meindlstraße 14, wo eine Altenwohnanlage geplant ist. Damit soll die Kapazität der bestehenden Garage "mindestens verdoppelt" werden, drängt der Bezirksausschuss. Er steht einstimmig hinter dieser Forderung, die von allen vier in dem Gremium vertretenen Parteien gemeinsam erhoben wird. Der Neubau der Altwohnanlage biete eine einmalige Chance, in Sendling nochmals Parkplätze für Anwohner zu schaffen, betont das Gremium: "Diese Chance muss jetzt genutzt werden."
Enorm hoher Parkdruck
Die dann neuen Plätze in der Anwohnertiefgarage sollen vor allem den Anwohnern des Parklizenzgebiets Margaretenplatz und den angrenzenden Teilen der Gebiete Untersendling und Karwendelstraße zugute kommen. Auch die Anwohner eines noch einzurichtenden Lizenzgebiets an den Bahngleisen bis zur Hansastraße im Nachbarbezirk Sendling-Westpark sollen davon profitieren.
Der Bezirksausschuss verweist darauf, dass in den letzten Jahren viele Parkplätze für Sendlinger Anwohner weggefallen sind (z.B. vor einem halben Jahr die 19 Plätze im Schulgasserl am Moll-Block) und - besonders in der Meindl- und Plinganserstraße, die umgestaltet werden sollen - künftig noch wegfallen werden. Die Garage sei zudem für alle interessant, die zwischen Impler- und Plinganserstraße wohnen, also im Umkreis von 400 Metern. Hier herrsche enormer Parkdruck. Deshalb brauche man die zweite Anwohnergarage, unterstreicht der Bezirksausschuss.
Bereits beim Bau der Schulen an der Meindlstraße hatte der Bezirksausschuss vor Jahren eine Anwohnertiefgarage gefordert, diese aber nicht durchsetzen können. Damals war er allerdings auf die sich jetzt bietende Möglichkeit der Altenwohanlage vertröstet worden.
Kosten nicht auf Mieten umlegen
Wird die Garage in der geplanten Altenwohnanlage gebaut, dann dürfen die Kosten dafür (für Grunderwerb und Bau) nicht den künftigen Bewohnern aufgehalst werden, verlangt der Bezirksausschuss. Die Kosten sollen stattdessen aus dem städtischen Topf der Stellplatzablöse gedeckt werden. "Auf keinen Fall dürfen die Kosten auf die Mieten der künftigen Bewohner der Altenwohnanlage umgelegt werden", so der Bezirksausschuss, "denn die brauchten diese Stellplätze ja nicht, weil sie eine eigene Tiefgarage bekommen werden." Deshalb sollen sie für den Bau der Anwohnergarage auch nicht bezahlen müssen.
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