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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Lärmschutz an der Lindauer Autobahn
Geschwindigkeit reduzieren und Schallpegel messen
Aktuelle Lärmmessungen durchzuführen, beantragte die SPD-Fraktion im Bezirksausschuss (BA) Sendling-Westpark auf der Bundesautobahn 96 (BAB 96) München-Lindau zwischen der Garmischer Straße und der Brücke an der Westendstraße im Bereich der Wohnbebauung. Grund ist, dass ein Antrag, die Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 60 km/h zu beschränken, vom Kreisverwaltungsreferat abgelehnt worden war mit dem Hinweis auf die Lärmschutz-Richtlinien des Straßenverkehrsrechts: Diese Maßnahme sei nur möglich, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Schalldruckpegel den Richtwert von 60 Dezibel (db[A]) nachts beziehungsweise 70 db(A) tagsüber überschreitet.
Die Lärmkarte München von 2007 zeigt, dass im fraglichen Wohnbereich tagsüber ein Wert zwischen 65 und 70 db(A), nachts in einem Teilbereich ein Wert zwischen 60 und 65 db(A) erreicht wird.
Demnach lagen die Lärmwerte bereits vor sieben Jahren nahe am Grenzwert, teilweise darüber. „Seit damals haben sich die Verkehrszahlen jedoch erhöht. Deshalb ist es dringend notwendig, aktuelle Lärmpegel-Werte zu ermitteln", heißt es in der Begründung.
Beim Beschleunigen heulen die Motoren
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h will der BA zudem auf der Zufahrt zur BAB 96 für die Fahrzeuge, die vom Mittleren Ring aus Richtung Norden kommen, durchsetzen – und zwar bis etwa auf Höhe der Höfatsstraße. Bislang ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.
In diesem Bereich befindet sich nämlich die Einfädelspur für den aus Norden kommenden Verkehr, die jedoch auch besonders nahe am angrenzenden Wohngebiet liegt. Beachtlich laut ist's an dieser Zufahrt, zumal viele der Fahrer zum Einfädeln kräftig aufs Gaspedal drücken. Würde der Verkehr hingegen gemächlich fließen, dürfte der Lärm, der jetzt durchs starke Beschleunigen entsteht, deutlich abnehmen.
Verführerische Lücke von 100 Metern
Außerdem soll auf der Zufahrt unmittelbar nach den Verkehrsschildern „Autobahn" und „Ende der geschlossenen Ortschaft" das Verkehrsschild „Zulässige Höchstgeschwindigkeit" aufgestellt werden.
Der Grund: Auf der Zufahrt liegt zwischen den Verkehrsschildern „Autobahn" und „Ende der geschlossenen Ortschaft" eine Distanz von rund 100 Metern. Das Verkehrsschild „Ende der geschlossenen Ortschaft" ist für manche Kraftfahrzeug-Fahrer jedoch das Signal, deutlich zu beschleunigen, wodurch die Motoren aufheulen. Zudem ist fraglich, ob das danach angebrachte Schild „Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit" auch beachtet wird. „Deshalb muss die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit unmittelbar nach dem Verkehrsschild ‚Autobahn' signalisiert werden", heißt es in dem Antrag des BAs.
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