Jetzt geht's nicht mehr
Stadt lehnt Sperrung der Constanze-Hallgarten-Straße erneut ab
In der kleinen Constanze-Hallgarten-Straße wird immer wieder die Einbahnregelung von Autofahrern missachtet. Der Bezirksausschuss im Münchner Süden, der mit der Gestaltung der Straße nie glücklich war, hatte nach einem schweren Unfall durch eine "Geisterfahrerin" im Mai erneut die Sperrung der Durchfahrt der Constanze-Hallgarten-Straße angemahnt. Die Durchfahrtsmöglichkeit von West (von der Drygalski-Allee) nach Süd (zur Kistlerhofstraße) müsse unterbunden werden, so das Bürgergremium. Außerdem solle das Befahren der Gehwege durch Poller oder Umbauten unmöglich gemacht werden.
Als das neue Wohnquartier auf dem früheren EON-Gelände geplant wurde, wollte man vermeiden, dass Durchgangsverkehr die kleine Siedlung quert. Die Constanze-Hallgarten-Straße wurde daher so angelegt, dass sie nur in einer Richtung durchgängig befahren werden kann: als Einbahnstraße von der Drygalski-Allee her. Autos aus der Gegenrichtung dürfen nur bis zum Wendeplatz in der Mitte des Straßenverlaufs fahren.
Kein Platz für Wendehammer
Schon 2015 bewertete der Bezirksausschuss diese Einbahn-Regelung als ungenügend und beantragte, die von den städtischen Behörden geplante Durchfahrtsmöglichkeit zu unterbinden. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen.
Auch sein neuerliche Antrag auf Sperrung der Unfallstraße wurde von der Stadt abgelehnt. Eine Sperrung des Durchschlupfs würde einen weiteren Wendehammer nötig machen, so die Stadtverwaltung. Dafür reiche der dort vorhandene Platz nun aber nicht mehr aus. Auch die Aufstellung von Pollern sei nicht möglich.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH