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Ist eine Insassenschutz-Versicherung sinnvoll?

Schuldfrage spielt keine Rolle

Manchmal endet eine Autofahrt anders als geplant - mit einem Unfall. Werden dabei Insassen verletzt, ist es gut, wenn der Fahrzeughalter eine Insassen-Schutzversicherung hat. Denn diese zahlt unabhängig von der Schuldfrage schnell die vereinbarten Leistungen - und zwar auch an die Person hinter dem Lenkrad. (Bild: sasamihajlovic/123rf/Itzehoer Versicherungen)

Auch wenn bei Verkehrsunfällen die Zahl der Schwerverletzten seit Jahren sinkt, ist das Risiko, als Pkw-Insasse in einen ernsthaften Unfall verwickelt zu werden, nach wie vor hoch. Dennoch wissen viele Fahrzeugbesitzer nicht, wie bei einem Unfall mit Verletzten die Versicherungssituation aussieht. Kommt es zu einem Unfall, während sich Mitfahrer im Fahrzeug befinden, sind diese automatisch versichert - und zwar über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das klingt gut, hat in der Praxis aber durchaus Nachteile.

Details kennt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Nach einem Unfall muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden, bevor entweder die Haftpflichtversicherung des Fahrers oder die Versicherung des Unfallgegners zu Zahlungen bereit ist. Und das kann sich über mehrere Wochen hinziehen.“ Ein langer Zeitraum für betroffene Insassen und deren Angehörige. Bei einer Insassenschutz-Versicherung spielt die Schuldfrage keine Rolle und die betroffenen Mitfahrer erhalten ihre Leistungen sehr schnell. Viele Fahrer schließen zudem eine Fahrerschutz-Versicherung ab, um sich selbst abzusichern. Denn bei einem selbstverschuldeten Unfall gibt es für die Person hinter dem Lenkrad prinzipiell keine Entschädigung von der eigenen Haftpflichtversicherung. Und genau diese Lücke deckt die vergleichsweise günstige Fahrerschutz-Versicherung ab, die unabhängig von der Schuldfrage schnell mit den vereinbarten Leistungen unterstützt.

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