„Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften“
Baureferat lehnt Rampe an der Treppe zwischen Oberländer- und Plinganserstraße ab
„Die Treppe am Ende der Oberländerstraße aus dem Sendlinger Unterfeld zur Plinganserstraße soll mit einer Rampe teil-barrierefrei ausgebaut werden“, fordert der Bezirksausschuss Sendling (BA 6). „Leider ist diese Treppe weder für Eltern mit Kinderwagen, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen mit Gehhilfen (z. B. Rollator) und Fahrradfahrer barrierefrei zu benutzen“, bedauert der BA 6. Immer wieder sehe man Menschen, die mühsam ihre Kinderwagen oder Fahrräder über die Treppe hoch- oder runtertragen müssten. Das Lokalparlament fordert deshalb, die Treppe durch eine Rampe zumindest teil-barrierefrei auszubauen.
Zudem würde die Rampe auch die ausgeschilderte Fahrrad-Hauptroute Meindlstraße über die Margaretenstraße aus dem Münchner Westen mit der Oberländerstraße östlich der Implerstraße verbinden. Fahrradfahrer müssten dann nicht mehr über die viel befahrene Lindenschmid- bzw. Lindwurmstraße fahren, führt der BA 6 als weiteren Vorteil an. Die geforderte Rampe könne durch einen Handlauf (Geländer) von der verbleibenden Treppe abgetrennt werden, schlägt der BA 6 vor.
Zu steile Treppe
In seinem Antwortschreiben hat das zuständige Baureferat die Forderung des BA 6 nun „aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt“. „Die Treppe überwindet einen Höhenunterschied von 6,13 Metern und hat eine Neigung von 50 Prozent. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sollen Fahrradrampen eine Neigung von maximal 25 Prozent haben“, so das Referat. Die Rampen flacher auszubilden sei wegen des geringen Platzes in der Oberländerstraße nicht möglich, so die Begründung weiter. „Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss deshalb eine Schieberampe abgelehnt werden“, erklärt das Referat. Der BA 6 bedauert diese Antwort sehr.
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