"Aus Gründen der Verkehrssicherheit"
Baureferat lehnt erneut Schieberinne an der Treppe zwischen Oberländer- und Plinganserstraße ab
Der Wunsch des Bezirksausschuses, die Treppe von der Oberländerstraße zur Plinganserstraße mit einer Rampe, bzw. einer Schiebrinne auszustatten, wurde erneut vom Baureferat zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2018 hatte das Baureferat den Wunsch nach einer Rampe für u.a. für Radfahrer und Kinderwagen abgelehnt. Damals wie auch heute begründet das Referat seine Absage mit der sehr steilen Treppe, die eine Verbindung zwischen der Plinganserstraße und der Oberländerstraße schafft. "Die Treppe überwindet einen Höhenunterschied von 6,13 Meter und hat eine Neigung von 50 Prozent. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sollen Fahrradrampen eine Neigung von maximal 25 Prozent haben. Eine flachere Rampenausbildung ist aufgrund des geringen Platzes in der Oberländerstraße leider nicht möglich", erklärt das Baureferat. Der Bezirksausschuss hatte versucht, erneut eine Rampe, bzw. eine Schieberinne zu fordern. Da das Wort "sollen" in der ersten Antwort des Baureferats vorkommt, bat der Bezirksausschuss darum, die Vorgabe zur Neigung von Maximal 25 Prozent umgehen zu können. "Die von Ihnen geforderte Berücksichtigung des Konjunktivs „sollen “ , könnte nur bei einer geringfügigen Überschreitung des Wertes von 25 Prozent Maximalsteigung in Erwägung gezogen werden, nicht jedoch bei der hier vorhandenen Neigung", so das Baureferat. Eine Neigung von 50 Prozent bedeute, dass viele Radfahrende ihr Rad nicht über eine derart steile Rampe schieben könnten, so das Referat weiter. Auch die Schieberinne richte sich nach den Unfallverhütungsvorschriften. Das Baureferat bittet den Bezirksausschuss um Verständnis, dass dem Antrag nach einer Rampe, bzw. Schieberinne nicht entsprochen werden kann.
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