Zeitlicher Vorlauf
Bearbeitungszeit von Stadtratsanträgen soll verlängert werden
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) hat einer Änderung der BA-Satzung von Seiten des Direktoriums der Landeshauptstadt München probeweise auf ein Jahr zugestimmt, nach der die Bearbeitungsfrist von Stadtratsanträgen von drei auf sechs Monate ausgeweitet werden soll. Der Stadtrat hatte bisher in seiner Geschäftsordnung vorgesehen, dass die Anträge der ehrenamtlichen Stadträte innerhalb einer Frist von drei Monaten mittels einer Vorlage im Stadtrat zu behandeln sind. Es habe sich in der Vergangenheit jedoch immer wieder gezeigt, dass diese Bearbeitungsfrist nur zu einem relativ geringen Prozentsatz eingehalten werden konnte, heißt es von Seiten des Direktoriums. So seien in den Jahren 2013 bis 2015 von 2044 Anträgen nur 355 innerhalb von drei Monaten beantwortet worden. Knapp die Hälfte wurde jedoch innerhalb eines halben Jahres erledigt.
Die Ursachen hierfür seien vielfältig. „Zum einen sind oftmals Recherchen und Abstimmungen mit anderen städtischen Dienststellen aber auch mit anderen Behörden und Dritten erforderlich“, erklärt das Direktorium weiter. Zum anderen erfordere der Vorlauf für eine inhaltliche Freigabe der Vorlage durch die jeweilige Referatsleitung sowie die Stadtspitze und die rechtzeitige Zustellung der Beschlussvorlage an die Stadtratsmitglieder – zwölf Tage vor der Ausschusssitzung – bereits einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Dies führe dazu, dass in den allermeisten Fällen eine Fristverlängerung bei den Antragstellern zu beantragen ist. Um diesen Aufwand sowohl bei der Verwaltung als auch beim Stadtrat selbst zu reduzieren und die Regelung der Geschäftsordnung an die Realität anzupassen habe der Stadtrat beschlossen, die Bearbeitungsfrist für Stadträte von drei auf sechs Monate zu verlängern.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des BA 9 findet am Dienstag, 21. November, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Königlicher Hirschgarten“ (Stadl, Hirschgartenallee 1) statt.
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