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„Wollen uns nicht verschließen“

Einsatz von Schulweghelfern an der Wendl-Dietrich-/ Hawartstraße

An der Ampel auf Höhe der Hawartstraße sollen in der Wendl-Dietrich-Straße Schulweghelfer zum Einsatz kommen. (Bild: sb)

In der Wendl-Dietrich-Straße sollen am Ampelübergang auf Höhe der Hawartstraße Schulweghelfer eingesetzt werden. Man habe Ende November vergangenen Jahres einen Ortstermin durchgeführt, heißt in einem Schreiben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) an den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9), und wolle sich „dem Wunsch der Eltern nicht verschließen und unterstützen aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde den Einsatz eines Schulweghelfers an der Ampel Wendl-Dietrich-/ Hawartstraße am Morgen.“ Bei dem Schulwegdienst handele es sich um ein Ehrenamt, das freiwilliges Engagement erfordert. „Es ist Aufgabe des Elternbeirates – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Schulleitung – interessierte Personen für den Schulwegdienst zu finden. Von behördlicher Seite kann selbstverständlich niemand zur Ausübung eines Ehrenamtes verpflichtet werden.“ Interessierte Personen, die an dieser Ampel morgens als Schulweghelfer tätig sein möchten, können sich unter Tel. (089) 23339666 oder per Mail an schulwegdienste.kvr@muenchen.de wenden.

Installationen eines Blitzers abgelehnt

Das Ganze geht zurück auf ein Bürgeranliegen, in dem nicht nur der Einsatz von Schulweghelfern, sondern auch die Installationen eines Blitzers vorgeschlagen wurde. Dieser wurde nun aber abgelehnt. Gemäß Vorgaben für den Einsatz einer stationären Überwachungsanlage zum Zwecke der Verkehrssicherheit müsse es sich um eine Örtlichkeit mit hohem Unfallrisiko und besonders hohem Verkehrsaufkommen handeln, an der eine dauerhafte Überwachung erforderlich sei, erklärt die Polizei in diesem Zusammenhang. „Beim Betreiben von stationären Messanlagen muss einer Reduzierung von Verkehrsunfällen absolute Priorität eingeräumt werden.“ An der Kreuzung Wendl-Dietrich-/ Hawartstraße habe sich im Jahr 2018 lediglich ein Verkehrsunfall ereignet, insofern liegen aus Sicht der Polizei die Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Überwachungsanlage nicht vor.

Auch die Errichtung einer Tempo 30-Zone ist aus Sicht des KVR nicht zulässig, da die vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen in der Wendl-Dietrich-Straße nicht gegeben sind. Unter anderem dürfen keine Vorfahrtsstraßen betroffen sein, sondern es müsse grundsätzlich die „Rechts vor Links“-Regel gelten. Auch habe man in der Wendl-Dietrich-Straße keine Gefährdungssituation feststellen können, die über ein in einer Großstadt übliches und zumutbares Maß hinausgehe. Schwellen oder entsprechende Hindernisse, wie ebenfalls von der Bürgerin vorgeschlagen, seien aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit verboten. Der BA 9 hat dem gesamten Vorgehen in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so zugestimmt.


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