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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Vorschlag abgelehnt
Fußgängerweg entlang der Schlossmauer wird nicht für Radfahrer freigegeben
Der Weg entlang der Schlossmauer bleibt im Bereich zwischen der Hertha- und der Margarethe-Danzi-Straße Fußgängern vorbehalten und wird nicht für Fahrradfahrer geöffnet. Das Baureferat hat ein entsprechendes Bürgeranliegen, dem sich auch der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) angeschlossen hatte, abgelehnt. Auf dem betreffenden Fußweg ist Fahrradfahren bislang nicht zulässig. Um zu befürchtende Nutzungskonflikte zwischen Fuß- und Radverkehr zu verhindern, sehe man von einer Freigabe für den Radverkehr ab, heißt es von Seiten des Baureferats, Hauptabteilung Gartenbau, in einem Schreiben an den BA 9.
„Darüber hinaus könnte eine durchgehende Verbindung für den Radverkehr zwischen der Margarethe-Danzi-Straße und der Herthastraße auf dieser Trasse nur hergestellt werden, wenn der Trampelpfad entlang des Spielplatzes ausgebaut werden würde“, teilt das Baureferat weiter mit. „Dazu müssten voraussichtlich bestehende Bäume gefällt werden.“
Auch eine Beleuchtung wird abgelehnt
Auch eine im Bürgeranliegen vorgeschlagene Beleuchtung des Fußweges wurde abgelehnt. „Wege in öffentlichen Grünanlagen werden nur dann mit einer Beleuchtung ausgestattet, wenn sie eine besondere oder übergeordnete Bedeutung haben“, erklärt Florian Hochstätter, Leiter der Hauptabteilung Gartenbau. „Dies trifft zu, wenn sie entweder Teil des Haupt-Radwegnetzes sind, als offizielle Schulwege ausgewiesen wurden oder als direkte Wegebeziehung zu Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel dienen und keine oder unzumutbare längere Alternativstrecken im gewidmeten Straßenraum vorhanden sind.“
Beleuchteter Grünanlagenweg
Zwischen der Hertha- und der Margarethe-Danzi-Straße bestehe die Möglichkeit über die Margit-Schramm-Straße auf den in Ost-West-Richtung verlaufenden, bereits beleuchteten Grünanlagenweg zur Margarethe-Danzi-Straße zu gelangen. „Wir bedauern, dass diese Möglichkeit, welche keine unzumutbaren Umwege darstellt, offenbar wenig genutzt wird“, betont Florian Hochstätter. „Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass es in der fast flächendeckend auch nachts künstlich erhellten Stadt an dunklen Räumen mangelt, auf die nachtaktive Tiere angewiesen sind.“ Öffentliche Grünanlagen sollen aus Sicht des Baureferats hierfür einen gewissen Ausgleich bieten und nur in Ausnahmefällen eine Beleuchtung erhalten.
Beeinträchtigungen
Der an die Grünanlage „An der Schlossmauer / Margarethe-Danzi-Straße“ angrenzende Nymphenburger Schlosspark sei zudem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Ihm komme eine besondere Bedeutung unter anderem für nachtaktive Tiere zu. „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Einrichtung einer Beleuchtung und die Freigabe für den Radverkehr negative ökologische Konsequenzen hätten und eine Beeinträchtigung für die Fußgänger mit sich brächte“, meint Florian Hochstätter. Der Freigabe für den Radverkehr und Realisierung einer Beleuchtung möchte man daher nicht nachkommen. „Gerne stehen wir aber für eine Ortstermin zur Beratung gegebenenfalls alternativer Lösungen zu Verfügung.“
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