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Voraussetzung nicht erfüllt

Keine Parklizenz für Anwohner des Hirschgartens

Rund um die Wohngebiete am Hirschgarten wird es keine Parklizenzbereiche geben. Dies hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) mitgeteilt. Aufgrund des vor Ort empfundenen hohen Parkdrucks hatten Bürger kürzlich einen Antrag an den BA 9 gestellt und die Einführung einer Parklizenz für das besagte Gebiet gefordert.

Die Einführung eines solchen Parklizenzbereiches sei an rechtliche Vorgaben gebunden, erklärt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Die Anordnung von sogenannten Bewohnerparkvorrechten sei nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Fahrzeug zu finden.

Diese zumutbare Entfernung bedeute, dass sich auch bei der Einführung einer Parklizenz naturgemäß nicht für jeden Anwohner die Möglichkeit schaffen lässt, direkt vor der Haustür einen freien Stellplatz zu finden. Dadurch könne es unter Umständen erforderlich ein, das Auto ein paar Straßen entfernt abzustellen. Weiter müsse ein regelmäßig hoher Parkdruck vorhanden sein, und nicht nur bei Veranstaltungen beziehungsweise jahreszeit- oder witterungsabhängig. Auf dieser Basis sieht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Voraussetzung für das Gebiet rund um den Hirschgarten nicht erfüllt.


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