Unauffällige Unfallsituation
Kein Tempo 30 in der Waisenhausstraße
In der Waisenhausstraße wird weder Tempo 30 noch eine Tempo 30-Zone eingeführt. Diesen Vorschlag eines Bürgers (der Werbe-Spiegel berichtete) hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) abgelehnt. Vor allem Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürften nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung vor allem des Lebens und der Gesundheit von Verkehrsteilnehmern erheblich übersteige, heißt es von Seiten des KVR. In der Waisenhausstraße liegen diese Voraussetzungen aus Sicht der Behörde nicht vor. Die Straße verlaufe bis auf ein kurzes Teilstück im Bereich der Ruffinistraße überwiegend geradlinig und übersichtlich. Die Fahrbahnbreite sei ausreichend bemessen und die bauliche Beschaffenheit der Fahrbahnen ohne Einwand.
„Die Unfallsituation ist unauffällig. In den letzten drei Jahren ereigneten sich drei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, die im Zusammenhang mit abbiegenden Fahrzeugen beziehungsweise verspäteter Räumung des Kreuzungsbereiches standen“, teilt das KVR mit. Weder bei der Polizei noch beim KVR seien bisher Beschwerden zur Sicherheitslage eingegangen. Grundsätzlich betrage die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. „Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Gründen der Verkehrssicherheit wäre deshalb rechtswidrig.“
Ebenso komme nicht die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Betracht, da der Gesetzgeber vorschreibe, dass Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen sich nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken dürften. Auch kämen hierfür nur Straßen ohne Ampeln und ohne Radwege sowie ohne Leitlinien in Frage.
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