„Überblick und Kontaktaufnahme“
Bezirksausschuss möchte über Mietverhältnisse im Kreativquartier informiert werden
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) fordert vom Kommunalreferat eine halbjährlich aktualisierte Übersicht der Vermietungen im Kreativquartier. „Sinn und Zweck einer Übersicht über die Veränderung der Nutzungs- und Mietverhältnisse ist einerseits der Überblick über das derzeitige Mischungsverhältnis, andererseits die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dortigen Nutzern“, heißt es in einem Schreiben des Lokalparlaments. „Teile der Aufstellung sind heute schon veraltet. Um in Zukunft über Bestand und Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein“, fordere man von Seiten des BA 9 eine halbjährliche Übersicht zu den bestehenden Miet- und Überlassungsverträgen, den zugehörigen Ansprechpartnern sowie zu Dauer beziehungsweise Ablaufdatum der jeweiligen Verträge.
Halteverbot Hirschgartenallee
Auf der Südwestseite der Hirschgartenallee ist das bis Anwesen 29 bestehende absolute Halteverbot bis zur Hippmannstraße ausgedehnt worden. Die bisherige zeitliche Beschränkung entfällt, heißt es von Seiten des Kreisverwaltungsreferats (KVR). Auf der Nordseite der Hirschgartenallee werde das derzeit zwischen Romanstraße und der Zufahrt zum Anwesen mit der Nummer 46 bestehende absolute Halteverbot ohne Zeiteinschränkung bis zur Hippmannstraße verlängert. „In der Hirschgartenallee wird zeitweise beidseitig geparkt, wobei die notwendige Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern nicht mehr eingehalten ist“, erklärt das KVR. Eine aktuelle Überprüfung durch die Branddirektion habe ergeben, dass die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge unter diesen Umständen nicht mehr sichergestellt ist. Insofern würden auch für die größeren Müllfahrzeuge erhebliche Behinderungen auftreten. Um den Eingriff so gering wie möglich zu halten, habe man jeweils die bestehenden bisher zeitlich beschränkten Halteverbotsbereiche miteinbezogen. Die Halteverbote auf versetzten Straßenseiten tragen nach Angaben des KVR zu einer Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Tempo 30-Zone bei, da bei einem durchgehenden einseitigen Halteverbot ein „Durchschuss“ entstünde. Das Halteverbot auf der Nordostseite an der Einmündung zur Wotanstraße sei erforderlich, um ein Einbiegen von größeren Fahrzeugen zu ermöglichen beziehungsweise den Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich gesichert abzuwickeln.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des BA 9 findet am Dienstag, 27. Februar, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Adriatica“ (Renatastr. 35) statt.
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