„Stau, Verkehrslärm und Schadstoffe“
Kein P+R Parkplatz: Stadt lehnt Bürgerversammlungsantrag ab
Am Autobahnende der A8 wird es keinen Park+Ride (P+R) Parkplatz geben. Einen entsprechenden Antrag aus der Bürgerversammlung Neuhausen-Nymphenburg aus dem Jahr 2016 hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgelehnt. Auch wenn die Anschlussstelle der A8 nicht im Viertel liege, „so ist unser Stadtbezirk von der ständig zunehmenden Verkehrsflut von und zur A8 ganz wesentlich betroffen“, erklärte die Bürgerin damals in ihrem Antrag. „Durch weitere steigende Einwohnerzahlen, weiter zunehmenden Pendlerverkehr und Fernbusverkehr wird es immer noch schlimmer werden mit Staus, mit Verkehrslärm und mit all den Verkehrsschadstoffen.“ Ein P+R Parkplatz am Autobahnende der A8 sowie Überlegungen für einen U- und S-Bahnanschluss zum Hauptbahnhof könnten das Ganze ihrer Ansicht verbessern.
Ziel der städtischen P+R Anlagen sei es zwar unter anderem, die Verkehre in Richtung Zentrum möglichst schon im Umland oder an der Stadtgrenze auf öffentliche Verkehrsmittel zu lenken, „dadurch die Spitzenbelastungen auf den Einfallstraßen zu verringern, verkehrsbedingte Immissionen zu mindern und die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel auch in den Außenbereichen zu erhöhen“, heißt es von Seiten des Planungsreferats. Auch soll so der Parkdruck in der Innenstadt reduziert werden. Aber: „P+R Anlagen müssen in unmittelbarer Nähe zu einer Haltestelle der S- und U-Bahn angesiedelt werden, wobei bei entsprechender Gestaltung Wegelängen von bis zu 300 Metern von den Nutzern gerade noch akzeptiert werden.“
Öffentliche Verkehrsmittel
Um den Verkehr in Richtung der Landeshauptstadt schon außerhalb des Stadtgebiets auf öffentliche Verkehrsmittel umzulenken, werde die Errichtung von P+R Anlagen an Schnellbahnhaltepunkten in Münchner Umlandgemeinden finanziell gefördert, an denen der münchenbezogene Fahrgastanteil mindestens 60 Prozent betrage. Für die Einrichtung solcher P+R Anlagen zwischen dem Mittleren Ring und der Stadtgrenze sei die örtliche Situation bezüglich Nachfrage, Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten und die Verbindung zum Straßennetz und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entscheidend.
„Um diese zentralen Lagen konkurrieren jedoch eine Reihe weiterer Nutzungen, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Zudem sollen P+R Anlagen umliegende Wohngebiete möglichst wenig beeinträchtigen“, so das Referat für Stadtplanung und Bauordnung weiter. „Voraussetzung für die Bereitstellung eines nachfrageorientierten P+R Angebots ist in jedem Fall das Vorhandensein eines Schnellbahnhaltepunkts (S- und/oder U-Bahn), was an der Anschlussstelle München-Obermenzing nicht der Fall ist.“
"Nicht tragfähig"
Bereits im Jahr 2010 habe man die Verlängerung der Trambahnlinie 17 von der Amalienburgstraße zum Autobahnende der A8 geprüft. Das Ergebnis war, dass eine Verlängerung der Trambahn in Richtung Blutenburg verkehrlich keineswegs tragfähig sei und daher nicht weiterverfolgt werde. „Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine U- oder S-Bahnstrecke vom Autobahnende der A8 in die Münchner Innenstadt erst recht nicht tragfähig ist, da die Investitionskosten um ein vielfaches höher wären als bei einer Trambahn.“
U-Bahnverlängerung
Im Rahmen der Neuaufstellung des Infrastrukturanteils des Nahverkehrsplans werde jedoch alternativ zu einer Aktivierung des DB-Nordrings für den Personenverkehr eine U-Bahnverlängerung von Moosach nach Pasing verkehrlich bewertet. Allerdings lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die mögliche Linienführung und Haltestellepositionierung machen, so das Planungsreferat. „Sollten sich aus der verkehrlichen Bewertung oder auch durch künftige Siedlungsentwicklungen im Münchner Westen Veränderungen ergeben, welche einen Schnellbahnanschluss verkehrlich tragfähig machen würden, so würde auch verkehrlicher Bedarf und Machbarkeit einen P+R Angebots in Obermenzing geprüft werden.“
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