„Sicheres Überqueren möglich“
Keine Änderung der Ampelschaltung am Rotkreuzplatz
Die Ampelzeiten zur Überquerung der Nymphenburger Straße auf Höhe des Rotkreuzplatzes werden nicht geändert. Einen entsprechenden Vorschlag aus der Bürgerschaft, den der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) weiter geleitet hatte, wurde von der Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt München abgelehnt. „Fußgänger sind häufig irritiert, wenn während der Überquerung der Straße das Signal von Grün auf Rot umschaltet“, erklärt das KVR. „Hierdurch droht jedoch keine Gefahr.“
Schutzzeit
An jeder Ampel werde anschließend an die Grünzeit eine sogenannte Schutzzeit geschaltet. Während dieser Schutzzeit wird Fußgängern zwar Rot gezeigt, sie haben jedoch noch ausreichend Zeit ihre Straßenüberquerung zu vollenden, bevor der kreuzende Verkehr überhaupt starten dürfe. Die Dauer der Schutzzeit wird nach KVR-Angabe für jede Querungsstelle nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren individuell berechnet und ermöglicht jedem Fußgänger, der sich bereits bei Grün auf der Fahrbahn befindet, seinen Weg gefahrlos fortzusetzen.
Grün beschreibe somit lediglich die Zeit, in der die Fahrbahn betreten werden darf. Rot hingegen bedeute, dass die Fahrbahn nicht mehr neu betreten werden darf, aber Fußgänger, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden, ihren Weg ohne Gefahr und übertriebene Eile beenden können. „Die Annahme, dass allein während der Grünzeit die komplette Fahrbahn überquert werden muss, ist daher nicht zutreffend. Die Schutzzeit steht ebenfalls zur Verfügung und ermöglicht immer, die Querung der Fahrbahn zu vollenden“, so das KVR weiter.
Problemlos möglich
Im Falle der Ampel am Rotkreuzplatz stehen den die Nymphenburger Straße querenden Fußgängern laut KVR eine Mindestfreigabedauer von 14 Sekunden und eine durchschnittliche Freigabedauer von 24 Sekunden zur Verfügung. „Bei einer maximalen Querungsbreite von 17 Metern ist die angebotene Mindestfreigabezeit geeignet, Fußgänger eine komplette Querung der Nymphenburger Straße allein während der Grünzeit zu ermöglichen. Im Zusammenwirken mit der sich daran anschließenden Schutzzeit, ist eine sichere und vollständige Querung der Nymphenburger Straße auch für mobilitätseingeschränkte Personen in den allermeisten Fällen problemlos möglich.“
Abbiegende Fahrzeugführer hätten stets den Vorrang der parallel querenden Fußgänger und Radfahrenden zu achten. Dies gelte selbstverständlich auch bei der abschließenden Fahrbahnquerung während der Schutzzeit. „Fahrzeugführer, welche Fußgänger während dieser Räumphase bedrängen, begehen somit auch einen klaren Regelverstoß, welcher durch die Polizei geahndet werden kann“, betont das KVR in seinem Schreiben den BA 9. Aufgrund der Komplexität der Ampelanlage am Rotkreuzplatz und den Erfordernissen der dort praktizierten ÖPNV-Beschleunigung sei eine weitergehende Umverteilung der Freigabezeiten zu Gunsten der Fußgänger nicht mehr realisierbar und nach Auffassung des KR auch nicht notwendig.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH