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Rollierendes Fahrverbot abgelehnt

Bezirksausschuss vertagt die Stellungnahme zu einer Beschlussvorlage des Referats für Umwelt und Gesundheit

Die Landshuter Alllee ist eine der meistbefahrenen Straßen Deutschlands. (Bild: sb)

Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) lehnt ein rollierendes Fahrverbot ab. Dies geht aus einer Beschlussvorlage hervor, in der eine Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks behandelt wird. Die Empfehlung zielt unter anderem auf die Feinstaubbelastung an der Landshuter Allee ab. Grundsätzlich, so zumindest hat es der Antragssteller formuliert, solle die Feinstaubbelastung aber im gesamten Stadtgebiet gesenkt werden. „Irgendjemand muss damit anfangen. Unsere Stadt ist mit genügend Alternativen versehen. Warum also nicht mit gutem Beispiel vorangehen und ein rollierendes Fahrverbot im gesamten Stadtgebiet etablieren? Dies ist nur der Anfang einer gesunden Luft in der ganzen Stadt. Daher bitte ich die Verantwortlichen um eine Priorisierung der Stadtziele auf das Gut ‚saubere Luft‘.“

„Idee ist nachvollziehbar“

Die Idee eines rollierenden Fahrverbots sei aus Sicht der Stadtbezirksebene nachvollziehbar, löse aus gesamtstädtischer Sicht jedoch nicht die Thematik, sondern verlagere sie nur auf andere Stadtgebiete oder im schlechtesten Fall sogar in Wohngebiete, erklärte das RGU in der Beschlussvorlage. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 ausgeführt, dass strecken- oder flächenbezogene Fahrverbote nicht zu Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen führen dürften.

Verdrängung des Verkehrs

Eine Ausweitung des räumlichen Umgriffs der Umweltzone auf den Mittleren Ring könne insofern nicht erfolgen, da geeignete Ausweichstrecken nicht vorhanden seien und somit eine Verdrängung des Verkehrs in umliegende kleinere Straßen und Wohngebiete die Folge wäre, die die Verkehrsmenge nicht abwickeln könnten. „Abgesehen von daraus resultierenden Stau- und Lärmbelastungen in den Wohngebieten würde dies auch zu einer Verschiebung der Luftschadstoffproblematik in die Ausweichstraßen führen.“

„Feinstaubwerte an der Landshuter Allee werden eingehalten“

Das RGU weist zudem darauf hin, „dass auch an der Landshuter Allee die Feinstaubwerte seit 2012 eingehalten werden, obwohl diese außerhalb der bestehenden Umweltzone liegt. Es ist daher davon auszugehen, dass die bestehende Umweltzone eine deutliche Strahlkraft auch über den engeren Gültigkeitsbereich hinaus entfaltet hat“, heißt es in der Beschlussvorlage weiter. „Dementsprechend würde auch eine Weiterentwicklung der Umweltzone im jetzigen Umgriff zu einer merklichen Verbesserung der Luftqualitätssituation am Mittleren Ring führen.“ Die geforderte Priorisierung der Stadtziele auf das Schutzgut „saubere Luft“ ist nach Ansicht des RGU deshalb bereits erfolgt.

Im Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9), dem die Beschlussvorlage in seiner August-Sitzung zur Anhörung vorlag, konnte man sich vorerst nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. Auf Vorschlag von Gudrun Piesczek, der Vorsitzenden des Unterausschusses (UA) Verkehr, wurde die Vorlage mehrheitlich vertagt, um sie im UA noch einmal gesondert besprechen zu können. Zuvor hatte Daniela Thiele (Grüne) sogar eine Ablehnung der Vorlage empfohlen.


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