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„Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen“

Tempo 30-Zonen: Keine zusätzliche Beschilderung

Tempo 30-Zonen, wie hier in der Nördlichen Auffahrtsallee, sind jeweils am Anfang und am Ende beschildert. (Bild: sb)

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat eine Empfehlung der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks abgelehnt, die darauf abzielte, Tempo 30 geregelte Straßen im Viertel deutlicher und wiederholter als „30er-Bereiche“ zu kennzeichnen. Maßnahmen zur Hervorhebung des Tempolimits von 30 Kilometer pro Stunde seien weder möglich noch notwendig, heißt es in einer entsprechenden Beschlussvorlage, der auch der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) einstimmig so zugestimmt hat.

Nach Mitteilung der Polizei, die in Kontakt mit dem Antragsteller stand, handele es sich konkret um die Nibelungenstraße, die Nördliche und Südliche Auffahrtsallee, die Hirschgartenallee, die De-la-Paz-Straße, den Christoph-Rapparini-Bogen, die Winfriedstraße und den westlich von diesen Straßenzügen gelegenen Bereich bis zur Wotanstraße, erklärt das KVR. Alle genannten Straßen befinden sich in Tempo 30-Zonen. Die Beschilderung sei überprüft worden und entspreche den Vorgaben. Für die Anordnung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen gebe es detaillierte Verwaltungsvorschriften, die für die Verkehrsbehörden bindend seien und unter anderem Ausführungen über die Kennzeichnung von Tempo 30-Zonen beinhalten.

Wiederholte Aufstellung der Schilder nicht zulässig

Danach sei am Beginn eines Bereiches mit Zonengeschwindigkeitsbeschränkung das Zeichen 274.1 StVO („Beginn einer Tempo 30-Zone“) so aufzustellen, dass es bereits aus ausreichender Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden könne. Eine wiederholte Aufstellung der Tempo 30-Schilder im Straßenverlauf sei nicht zulässig. Grundsätzlich ermögliche die Verwaltungsvorschrift zur StVO, dass die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch Aufbringen von „30“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden könne. „Gemäß eines Stadtratsbeschlusses, der die allgemein gehaltenen Ausführungen der Verwaltungsvorschrift konkretisiert, soll in Tempo 30-Zonen eine punktuelle und einzelfallbezogene Markierung von 30 auf Fahrbahnen jedoch nur angebracht werden, wenn die Straße – zum Beispiel wegen stattfindendem Buslinienverkehr – vorfahrtsberechtigt ist und durch Radarmessungen eine erhebliche Beanstandungsquote zu verzeichnen ist“, so das KVR weiter.

Regelmäßiges Messprogramm

Die Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30-Zonen liege in der Regel im Aufgabengebiet der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ). Deren regelmäßiges Messprogramm umfasst eigenen Angaben zufolge nahezu 700 Straßenzüge aus dem gesamten Stadtgebiet; allein in Neuhausen-Nymphenburg werden 37 Messörtlichkeiten bei den Einsatzplanungen regelmäßig berücksichtigt und durch die Messfahrzeuge der KVÜ angefahren – dazu gehören unter anderem die Nibelungenstraße, die De-la-Paz-Straße und die Winfriedstraße. Die Nibelungenstraße werde aufgrund eines Priorisierungsgrundes (Kinderbetreuungseinrichtung) bereits verstärkt hinsichtlich der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt.

„Massive Aufstellungsprobleme“

„Die De-la-Paz-Straße und die Winfriedstraße sind leider von massiven Aufstellproblemen für die Messfahrzeuge der KVÜ geprägt“, erklärt die KVÜ. Selbst eine aktuell verstärkte einsatzplanerische Berücksichtigung der Straßenzüge habe bisher nicht die gewünschten Ergebnisse erbracht. Allerdings werde das Geschwindigkeitsverhalten in der De-la-Paz-Straße eher als unauffällig eingeschätzt. Die Winfriedstraße zeige sich hier allerdings etwas auffälliger. Von Seiten der KVÜ werde man beide Straßenzüge im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bis auf Weiteres auch weiterhin verstärkt zwecks Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen anfahren.

Unauffällige Beanstandungsquote

Die KVÜ hat die Bürgerversammlungsempfehlung zum Anlass genommen, die Hirschgartenallee, den Christoph-Rapparini-Bogen und die Nördliche Auffahrtsallee hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens zu überprüfen. „In der Folge werden in der Hirschgartenallee und im Christoph-Rapparini-Bogen zu gegebener Zeit Geschwindigkeitsprobemessungen vorgenommen, um dann anhand der Ergebnisse unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse über eine Aufnahme in das regelmäßige Messprogramm der KVÜ zu entscheiden“, betont die KVÜ. Unabhängig von der Kommunalen Verkehrsüberwachung führe auch die Verkehrspolizeiinspektion in der Südlichen Auffahrtsallee regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Im Jahr 2019 fanden dort insgesamt 19 Geschwindigkeitskontrollen statt. Die dabei festgestellte Beanstandungsquote ist unauffällig. Der Mittelwert betrug 4,75 Prozent.


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