„Prüfung des neuen Konzepts“
Bezirksausschuss unterstützt Theaterzelt „Das Schloss“ auf der Suche nach Parkplätzen
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) bitte die Stadtverwaltung um eine wohlwollende und kooperative Prüfung des angepassten Nutzungs- und Stellplatzkonzeptes für den Veranstaltungsort „Das Schloss“. Aufgrund von vorbereitenden Maßnahmen wurden die Flächen des Freistaates Bayern, auf denen bisher ein Teil der Stellplätze nachgewiesen wurden, sehr überraschend zum 31. Dezember dieses Jahres gekündigt. Die Veranstaltungsstätte habe aber bereits für das nächste Jahr geplant und erarbeite aktuell einen Vorschlag, wie mit angepasster Besucherzahl die noch erforderlichen Stellplätze im Umfeld errichtet werden können. „‘Das Schloss‘ ist durch Tram und Bus gut erschlossen und stellt sozialen Vereinen und Initiativen aus dem Stadtteil seine Räumlichkeiten auch mietfrei zur Verfügung“, heißt es in einem Schreiben des BA 9. „Wir bitten um Berücksichtigung dieser Aspekte bei der Prüfung des neuen Konzeptes und hoffen sehr, die beliebte Veranstaltungsstätte bleibt uns noch einige Jahre zu erhalten.“
„Zukunft gefährdet“
Dem Ganzen vorausgegangen war ein Antrag des BA 9, in dem gefordert wurde, zeitnah Parkplätze im Umfeld des „Schlosses“ zur Anmietung zur Verfügung zu stellen. Durch die geplante Bebauung des „Mediendorfes“ und der Weiterentwicklung des Olympiaparks entfallen dem Veranstaltungsort zukünftig Parkplätze, weshalb nach Ansicht der Lokalpolitiker die Zukunft des Theaterzeltes gefährdet sei, erklärte Willi Wermelt (SPD) in seinem damaligen Antrag.
Dem will das Referat für Stadtplanung und Bauordnung so allerdings nicht folgen. Der Freistaat als Eigentümer beabsichtige auf diesen Flächen Wohnungen für Staatsbedienstete zu errichten. Das für die Planänderung notwendige Bebauungsplanverfahren soll laut Planungsreferat in Kürze weitergeführt werden. Das Theaterzelt „Das Schloss“ nutze derzeit einen Teilbereich des Areals als Stellplatzfläche. Diese Stellplätze werden nach Realisierung der Wohnbebauung nicht mehr zur Verfügung stehen. „Neue geeignete Stellplätze zu finden ist Sache des Betreibers und eine privatrechtliche Angelegenheit“, erklärt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. „Insofern kann unsererseits keine Grundstücksbevorratung erfolgen. Uns ist auch keine Fläche bekannt, die für eine Verlagerung der Stellplätze geeignet wäre. Es wird empfohlen, sich mit dem Kommunalreferat wegen möglicher Alternativstandorte in Verbindung zu setzen.“
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