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„Nur noch im Erbbaurecht“

Stadt entspricht einer Bürgerversammlungsempfehlung

Im Kreativquartier soll auf einem sogenannten Kreativfeld ein grüner Wohn-, Arbeits- und Grundschulstandort entstehen. Eine Fläche mit rund 5.500 Quadratmetern Geschossfläche soll dabei als konzeptioneller Mietwohnungsbau im Erbbaurecht vergeben werden. (Bild: sb)

In München sollen keine im Besitz der Landeshauptstadt befindlichen Gebäude und Grundstücke mehr verkauft und eine Vergabe höchstens in Erbpacht erfolgen. Dieser Empfehlung der Bürgerversammlung Neuhausen-Nymphenburg, die im November vergangenen Jahres mehrheitlich angenommen wurde, hat nun das Kommunalreferat entsprochen. „Jeder weiß, dass Grund und Boden nicht wie Zahnpasta beliebig vermehrt hergestellt werden kann“, erklärte der Bürger. „Bauen, bauen und nochmals bauen, auch das von mehr Sozialwohnungen, verhindert nicht ein endloses Ansteigen der Grundstückspreise, weil die Grundstücke immer noch knapper werden.“ Daher solle die Stadt – und am besten auch der Staat – keine in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke und Häuser mehr verkaufen, sondern nur noch in Erbbaurecht vergeben, schlägt der Mann in seiner Empfehlung vor.

Der Stadtrat habe bereits in mehreren Beschlüssen entschieden, städtische Flächen grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht zu vergeben, um das Eigentum langfristig für die öffentliche Hand zu sichern und Grund und Boden weiterhin für künftige Zwecke verfügbar zu haben, heißt es von Seiten des Kommunalreferats. In einem Beschluss des Stadtrats von März 2017 seien die Strategien bezüglich des Umgangs mit dem städtischen Immobilienvermögen zusammengefasst worden, um die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt München in immobilienwirtschaftlicher Hinsicht in der Zukunft zu verbessern.

Vorausschauend und nachhaltig

Bei der Stadt habe man in den vergangenen Jahren die insbesondere aus dem starken Bevölkerungswachstum resultierenden „Engpässe“ bei der Versorgung mit der „Ressource Grund und Boden“ erkannt und messe aus diesem Grund einem vorausschauenden, nachhaltigen städtischen Grundstücksmanagement eine große Bedeutung zu. Vom Stadtrat sei daher eine „Kursänderung“ beschlossen worden, die vorsehe, grundsätzlich keine Grundstücke mehr aus fiskalischen Gründen zu verkaufen, um auch langfristig die städtischen Bedarfe, Programme und Ziele weiter erfüllen zu können.

„Insgesamt wurden seitens der Landeshauptstadt in den letzten Jahrzehnten Erbbaurechte in München bereits für unterschiedlichste Zwecke vergeben“, erklärt das Kommunalreferat. Aktuell verwalte man zum Beispiel rund 1.300 wohn-, rund 80 gewerbliche sowie sonstige Erbbaurechte für kulturelle soziale Nutzungen. „Dazu kommen noch zahlreiche Erbbaurechte, zum Beispiel für Sportvereine, Kinderbetreuung, Stiftungen oder städtische Beteiligungen, für die das Kommunalreferat im Auftrag der anderen Referate dienstleistend tätig ist.“

Ausnahmen vom Grundsatz der Vergabe im Erbbaurecht gebe es bei Verkäufen im geförderten Wohnungsbau, insbesondere an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Baugemeinschaften. „In diesen Fällen werden die Zielsetzungen der Stadt – wie bereits in der Vergangenheit – über das Planungs- und Baurecht sowie vertragliche Bindungen langfristig gesichert“, so das Kommunalreferat weiter. Darüber hinaus habe der Stadtrat mit einem gesonderten Grundsatzbeschluss im Oktober 2019 entschieden, künftig unter anderem auch städtische Gewerbegebietsflächen grundsätzlich im Erbbaurecht zu vergeben.

Der Empfehlung der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks könne damit entsprochen werden. Auch der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) hat der Beschlussvorlage einstimmig so zugestimmt.


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