Nur für den Radverkehr
Ampel an Menzinger Straße: Kreisverwaltungsreferat weist Bürgerkritik zurück
Die Ampelschaltung an der Kreuzung Maria-Ward- und Menzinger Straße sei zu kurz bemessen. Das zumindest erklärte eine Anwohnerin aus der Bäumlstraße in einem Schreiben an den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9), der den Vorgang an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zur Prüfung weitergeleitet hatte. „Uns haben bereits weitere Anwohner darauf hingewiesen. Eine zu kurze Taktung der Grünphase für Fußgänger würde Kinder verleiten bei Rot noch schnell weiter zu laufen“, erklärte Anna Hanusch, die Vorsitzende des Lokalparlaments. Zudem hatte der BA 9 darum gebeten, eine weitere Anregung der Anwohnerin aufzunehmen und zu prüfen in wie weit in der Bäumlstraße eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet werden könne. Das Gremium bat darum, auch die Maréestraße in diese Prüfung einzubeziehen.
„Nicht für Fußgänger ausgerichtet“
Laut Beschreibung der Bürgerin geht es um die Freigabezeiten an der östlichen Furt über die Menzinger Straße, erklärt nun das KVR in einem Schreiben an den BA 9. „Diese besagte Furt ist derzeit ausschließlich und eindeutig nur für den Radverkehrs signalisiert. Die Grünzeit über die Furt ist somit nicht auf die Belange der Fußgänger ausgerichtet und sollte von diesen auch nicht genutzt werden.“ Um die Menzinger Straße sicher zu queren, müssten Fußgänger die westliche Furt nutzen, so das KVR weiter.
Bäuml- und Maréestraße werden nicht verkehrsberuhigt
Für die Ausweisung der Bäuml- und der Maréestraße als verkehrsberuhigte Bereiche müssten beide Straßen baulich umgestaltet werden. „Verkehrsberuhigte Bereiche müssen optisch den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion für Fußgänger überwiegt und der Fahrverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat“, erklärt das KVR. Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Bereiches wäre aufgrund der relativ geringen Straßenbreite nicht in ausreichendem Umfang möglich. Dies hätte zur Folge, dass mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches lediglich eine „Scheinsicherheit“ geschaffen würde, die – vor allem für Kinder – mit größerem Gefahrenpotentialen behaftet wäre als die gegenwärtige Ausbauform der Straße, teilt das KVR weiter mit.
Finanziell Gesichtspunkte
Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit von Baumaßnahmen spielen laut KVR nicht zuletzt auch finanzielle Gesichtspunkte eine maßgebliche Rolle. Der Umbau beider Straßen würde demnach einen nicht unerheblichen Finanzaufwand erfordern. „Aufgrund der Haushaltslage hält das Baureferat solche Maßnahmen derzeit für nicht gerechtfertigt, zumal die Straßen sich in einem guten Ausbauzustand befinden“, betont das KVR. Um ortsunkundige Autofahrer darüber in Kenntnis zu setzen, dass es sich bei der Bäumlstraße um eine Sackgasse handelt, habe man ein entsprechendes Schild am Beginn der Straße angebracht.
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