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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Nicht erforderlich“
Keine weiteren Verkehrsmaßnahmen in der Schloßschmidstraße
In der Schloßschmidstraße wird es keine weiteren Verkehrsmaßnahmen geben. Dies geht aus einer Beschlussvorlage des Kreisverwaltungsreferats (KVR) hervor, die auf eine Empfehlung der Bürgerversammlung Neuhausen-Nymphenburg aus dem vergangenen Jahr zurückgeht. Die Schloßschmidstraße liege in einer Tempo 30-Zone. Auf Höhe der Seidlhofstraße 7 befinden sich zwei wenige Meter voneinander entfernte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger mit weiträumen Fußgängeraufstellflächen und abgesenkten Bordsteinkanten. „Die Fußgänger verfügen – wenn sie die Fahrbahn überqueren wollen – über gute Sichtbedingungen, da sie bis zum Fahrbahnrand treten und die geradlinige Fahrbahn ohne Sichthindernisse einsehen können“, heißt es in der Beschlussvorlage. „Auf einer Seite bestehen baulichen Parkbuchten und auf der anderen Seite absolute Haltverbote, die ein Parken auf der Fahrbahn verbieten.“ Die Überwachung aller örtlichen Verkehrsregelungen obliege der zuständigen Polizeiinspektion.
Ausreichende Zeitlücken
Für die Querungen seien ausreichende Zeitlücken vorhanden. Dies hätten Beobachtungen ergeben, wie das KVR betont. Es sei daher für Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, bei Zugrundelegung der im Straßenverkehr stets erforderlichen Aufmerksamkeit keine Gefährdung ersichtlich. „Im Verlauf der letzten drei Jahre ereigneten sich außerdem keine Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern oder Radfahren.“ Ein mit einer Ampel ausgestatteter Übergang für Fußgänger befinde sich zirka 100 Meter östlich entfernt an der Wilhelm-Hale-Straße.
Kein Zebrastreifen
Die Errichtung eines Zebrastreifens, so wie in der Bürgerversammlungsempfehlung vorgeschlagen, ist aus Sicht des KVR nicht erforderlich. Hinzu komme, dass in Tempo 30-Zonen die Anlage von Zebrastreifen selbst bei höherem Verkehrsaufkommen nach den Richtlinien generell als entbehrlich anzusehen sei. Auch eine Ampel lehnt das KVR ab. Diese dürften nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteige. Dies sei in der Schloßschmidstraße aktuell nicht gegeben. Für eine Verkehrsinsel, die vom Bürger ebenfalls vorschlagen wurde, ist die Fahrbahn nach KVR-Angaben insgesamt zu schmal.
Nach übereinstimmender Einschätzung der Polizei und des KVR besteht daher keine Erfordernis für weitere Verkehrsmaßnahmen – insbesondere Querungshilfen – in der Schloßschmidstraße. Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) hat der Beschlussvorlage in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so zugestimmt, fordert aber die Polizeiinspektion Neuhausen (PI 42) auf, das falsche Parken in diesem Bereich zu kontrollieren.
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