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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Maßnahmen sind nicht ausreichend“
Bessere Luftqualität für die Landshuter Allee
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) fordert eine konsequente Umsetzung der „Richtlinie 2008/50/EG (EG steht für Europäische Gemeinschaft) über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ an der Landshuter Allee. Das Lokalparlament hat einen entsprechenden Antrag der CSU-Fraktion einstimmig beschlossen. Hierin wird die Landeshauptstadt München aufgefordert, bei der weiteren Umsetzung der Planungen von Einzelmaßnahmen an der Landshuter Allee darzulegen, ob damit die EU-Richtline 2008/50/EG (EU steht für Europäische Union) gesichert auf absehbare Zeit eingehalten wird.
Die Stadt soll zudem darlegen, ob die nun diskutierten verschiedenen Einzelmaßnahmen wie eine Einhausung – im Vergleich zum Tunnel – ihrerseits dazu beitragen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr länger unter anderem wegen der Situation an der Landshuter Allee einem EU-Verletzungsverfahren unterliege. Des Weiteren müsse die Landeshauptstadt darauf hinarbeiten, die schädlichen Auswirkungen – insbesondere bei empfindlichen Anwohnergruppen – so zu minimieren, dass für die Anwohner der Landshuter Allee keine weiteren Gesundheitsschäden zu befürchten seien. Geht es nach den beiden Antragsinitiatoren, Nima Lirawi und Wolfgang Schwirz (beide CSU), sollen hierbei Normen und Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigt werden.
„Inakzeptable Auswirkungen“
Außerdem fordern sie die Stadt dazu auf, darzustellen, bis wann die Ziele der Luftreinhalterichtline in Neuhausen-Nymphenburg – insbesondere an der Landshuter Allee – im Rahmen des Luftreinhalteplans eingehalten werden. „Die EG-Richtline verfolgt das Ziel, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt in ein Maß zu reduzieren, das keine weiteren gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind“, erklären die Antragsinitiatoren. „Emissionen von Luftschadstoffen müssen vermieden, verhindert und verringert werden. Sie wurde 2008 beschlossen mit dem Ziel, dass bis ins Jahr 2020 die angestrebten Ziele erreicht werden sollen. Mensch und Umwelt sollten nicht mehr den inakzeptablen Auswirkungen von schlechter Luft ausgeliefert sein.“
„Werte an der Landshuter Allee werden nicht eingehalten“
Die Luftqualitätsrichtline verpflichte die Mitgliedstaaten dazu, ein Ergebnis zu erreichen, in dem die Erhaltung oder Verbesserung der Luftqualität – mindestens die Einhaltung der Grenzwerte – erreicht werde. Die Werte an der Landshuter Allee seien jedoch auch 2018 nicht eingehalten worden. Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission betreibe gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichteinhaltung der NO2-Werte (Stickstoffdioxid), welches die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG vorschreibe. Der Vertragsverstoß liege dem Gerichtshof der Europäischen Union vor, wo unter anderem auch die Situation in der Landeshauptstadt verhandelt werde. „Miteinbezogen hierin ist auch die Lage an der Landshuter Allee“, so Lirawi und Schwirz. „Die Maßnahmen der Landeshauptstadt München sind bisher nicht ausreichend, um die Ziele der EU einzureichen.“
„Luftqualitätsrichtline an der Landshuter Allee konsequent umsetzen“
Das Verwaltungsgericht München habe in einem Urteil vom 29.September 2016 aus (Aktenzeichen: M 1 K 15.5714) aufgeführt, dass die Landeshauptstadt München sich der Pflicht zur Einhaltung der Grenzwerte nicht entziehen könne. „Die Argumentation der Landeshauptstadt München, dass die Lösung der Luftreinhalteproblematik nur unter Berücksichtigung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes von Dieselfahrzeugen auf Europäischer Ebene erfolgen müsse, wurde als nicht gültig zurückgewiesen“, betonen die beiden Antragsinitiatoren weiter. „Die Maßnahmen der Landeshauptstadt München sind bisher nicht ausreichend, um die Ziele der EU zu erreichen. Daher wird die Landeshauptstadt München aufgefordert zu erläutern, wie bei den angestrebten Einzelmaßnahmen im Vergleich zum Tunnel die Luftqualitätsrichtline an der Landshuter Allee konsequent umgesetzt werden kann. Jede dieser Maßnahmen, wie die genannte Einhausung, soll in ihrer Wirksamkeit konkret dargestellt werden.“
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