Keine Verkehrsberuhigung
Tempo 30-Zone: In der Frundsbergstraße bleibt alles wie es ist
Die Frundsbergstraße wird nicht in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Einen entsprechenden Vorschlag eines Bürgers, den der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) an das Kreisverwaltungsreferat weitergeleitet hatte, wurde abgelehnt. Die Frundsbergstraße und die Umgebungsstraße seien bereits seit mehreren Jahren als Tempo 30-Zone eingerichtet. Für die gewünschte Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich müsse eine Straße entweder entsprechend gestaltet sein oder baulich umgestaltet werden. Eine Beschilderung einer Straße als verkehrsberuhigter Bereich nur zum Zweck einer bestimmten Zielsetzung, wie hier das Fernhaltung des Fahrverkehrs, ohne dass diese Voraussetzung gegeben sind, ist nach Angaben des KVR rechtlich nicht zulässig. Verkehrsberuhigte Bereiche müssten optisch den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsqualität für Fußgänger überwiegt und der Fahrverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung habe.
„Relativ geringe Straßenbreite“
„Die Frundsbergstraße und Umgebung entsprechen diesen Voraussetzung in keiner Weise und müssten daher vollständig umgebaut werden“, heißt es von Seiten des KVR weiter. „Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Bereiches, zum Beispiel mit geschwindigkeitsdämpfenden Fahrgassenversätzen und Gestaltungselementen zur deutlichen Hervorhebung der Aufenthaltsfunktion, wäre aufgrund der relativ geringen Straßenbreite nicht in ausreichendem Umfang möglich.“ Zudem sei ein Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich nach Ansicht des KVR in keiner Weise geeignet, eventuell unerwünschten Durchgangsverkehr fernzuhalten. Auch aus Gründen der Schulwegsicherheit sei kein Handlungsbedarf zu erkennen.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des BA 9 findet am Dienstag, 19. März, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Königlicher Hirschgarten“ (Hirschgartenallee 1) statt.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH