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„Keine längerfristige Perspektive“

Schlosszelt kann zumindest bis 2020 seinen jetzigen Standort behalten

Das Schlosszelt wird wohl bis 2020 an seinem jetzigen Standort in der Schweren-Reiter-Straße 15 bleiben. Das zumindest geht aus einem Schreiben des Referats für Stadtplanung und Bauordnung an den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) hervor. Sofern beantragt, sei einer weiteren Verlängerung der Genehmigung, zumindest planungsrechtlich bis 2020 nichts entgegen zu setzen, da die Projektentwicklung für den geplanten Wohnungsbau am Standort Mediendorf durch den Freistaat Bayern voraussichtlich noch eine Zeit dauern werde: „Für die Wohnbauentwicklung wird die Freimachung der nördlich angrenzenden Tierklinikfläche vorausgesetzt, da hier der Grünflächennachweis für die Wohnnutzung erfolgen soll“, erklärt Hildegard Wich vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Auf dem Areal ist der Bau von zirka 430 Wohneinheiten geplant. Die relevanten Flächen des Freistaates Bayern liegen unmittelbar westlich des Theaterzelts. Die Vereinbarkeit des Theaterzelts mit der vorgesehenen Wohnbebauung wird dann in die lärmtechnische Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Deshalb müsse dann der Verbleib des Theaterzeltes am Standort geprüft werden, so Wich weiter. Die letzte Genehmigung für die Nutzung des Grundstücks durch den Veranstaltungsbetrieb Theaterzelt „Das Schloss“ sei vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im September 2012 bis zum 30. April 2017 verlängert worden. Die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung der Genehmigung werde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens durch die Lokalbaukommission (LBK) zu gegebener Zeit umfassend – unter anderem unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen, eines Standsicherheits- und Stellplatznachweises – geprüft werden.

Kein konkreter Zeitplan

„Mit dem Freistaat besteht Konsens darüber, das Planungskonzept, das im Rahmen des Wettbewerbs für das Olympische Dorf und das Mediendorf für Olympia 2018 ausgezeichnet wurde und welches auch einen postolympischen Modus vorgesehen hat, grundsätzlich weiter zu verfolgen und zielgerichtet einer Wohnbauentwicklung zuzuführen“, betont Wich. Der vorhandene Aufstellungsbeschluss werde daher die Basis für das weitere Bauleitverfahren sein. Ein konkreter Zeitplan für dessen Fortführung könne derzeit nicht genannt werden. Der BA 9 werde in jedem Fall durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung über die weiteren Entwicklungen frühzeitig informiert und entsprechend in das Verfahren eingebunden.

Als weiteren Grund, weshalb aus Sicht der Stadtplanung am derzeitigen Standort des Theaterzelts keine längerfristige Perspektive über 2020 hinaus zugesagt werden könne, ist der Beschluss zur landschafts- und stadtplanerischen Rahmenplanung für den Olympiapark. Auch in diesem Zusammenhang müsse der Verbleib des Theaterzelts geprüft werden. Für die Umsetzung der beschlossenen Parkerweiterung im Süden wurden bereits Grundstücke erworben. Das Flurstück, auf dem sich das Theaterzelt „Das Schloss“ befindet, war Teil eines Grundstückstauschs und ist zusammen mit den Miet-/ Pachtverträgen mit Wirkung zum 1. Juli 2013 vom Freistaat Bayern auf die Landeshauptstadt München übergegangen.

„Neuen Wohnraum schaffen“

„Weiter ist zu berücksichtigen, dass sich das Theaterzelt derzeit an einer Stelle befindet, wo sich im Zuge einer Neuordnung ein angemessener und attraktiver Parkzugang von Süden in den Olympiapark anbietet, gleichzeitig dabei aber eine Trambahnwendeschleife und ein vorhandenes Biotop zu erhalten sind“, so Wich. Die Mitwirkung des BA 9 ist bei der weiteren Ausarbeitung der landschafts- und stadtplanerischen Rahmenplanung für den Olympiapark vorgesehen.

Da sich die Projektentwicklung der geplanten Wohnbebauung auf ungeplante Zeit verzögere, fordert das Lokalparlament einstimmig angesichts der angespannten Wohnsituation in München aber auch im Gebiet des BA 9, so schnell wie möglich neuen Wohnraum zu schaffen. Dies müsse oberstes Gebot sein.


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