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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
"Keine gefährliche Verkehrssituation"
Zebrastreifen in der Waisenhausstraße abgelehnt
In der Waisenhausstraße wird es keinen Zebrastreifen oder weitere Querungshilfen geben. Dies geht aus einem Schreiben des Kreisverwaltungsreferates (KVR) hervor. Das KVR hat damit einen Antrag des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) abgelehnt, der im September vergangenen Jahres die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Waisenhausstraße in Höhe der Tizianstraße – im Bereich des U-Bahn-Aufzugs – gefordert hatte.
In der Waisenhausstraße in Höhe Tizianstraße befinde sich bereits eine (indirekte) Querungshilfe in Form von beidseitigen Fußgängeraufstellflächen und abgesenkten Bordsteinkanten. „Die Fußgänger verfügen – wenn sie die Fahrbahn überqueren wollen – über gute Sichtbedingungen, da sie bis zum Fahrbahnrand treten können und die geradlinige Fahrbahn ohne Sichthindernisse einsehen können“, heißt es von Seiten des KRV. Nach eigenen Beobachtungen waren durch die vorgelagerten Ampeln immer wieder Lücken im Verkehr vorhanden, die ein problemloses Queren der Straße ermöglichten. Es hätten sich keine gefährlichen Verkehrssituationen abgezeichnet. „Kraftfahrzeuge befuhren die Straße blockweise und unaufgeregt“, so das KVR weiter.
„Erhöhte Konzentration“
Die auf beiden Seiten der Straße vorhandenen Parkbuchten und damit einhergehende Ein- und Ausparkvorgänge sowie Abbiegevorgänge aus der beziehungsweise in die Tizianstraße – vereinzelt verbunden mit kurzzeitigem Anhalten und kurzen Rückstaus – verlangen nach KVR-Angaben den Autofahrern eine erhöhte Konzentration ab und lassen regelmäßig keine hohen Geschwindigkeiten zu. Es seit daher für Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren möchten, bei Zugrundelegung der im Straßenverkehr stets erforderlichen Aufmerksamkeit keine Gefährdung erkennbar, die die kostenintensive Errichtung eines Zebrastreifens notwendig erscheinen lasse.
„Straßenseite unterirdisch wechseln“
Darüber hinaus komme nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ein Zebrastreifen regelmäßig auch erst dann in Frage, wenn die Fußgängerbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt. Nach aktuellen Verkehrszählungen werde die geforderte Fußgängerfrequenz an dieser Stelle jedoch nicht erreicht. „Für Fußgänger, die die Waisenhausstraße an der beantragten Stelle nicht ungesichert überqueren möchten, bietet sich zudem an, die Straßenseiten „unterirdisch“ über das Sperrengeschoss des örtlichen U-Bahnhofs ‘Gern‘ zu wechseln“, betont das KVR.
Durchgängig Tempo 30
Von Seiten des BA 9 gibt es keine Einsprüche, dass für die Fußgänger kein Zebrastreifen oder eine andere Querungshilfe eingerichtet wird. Allerdings gehe das KVR aber nicht auf den Vorschlag ein, in diesem Abschnitt der Waisenhausstraße die zerstückelten Tempo 30-Abschnitte zusammenzulegen, „um damit gerade den älteren, querenden FußgängerInnen einen Zugewinn an Sicherheit zu gewähren. Eine einheitliche Regelung würde auch die Wahrnehmung des geltenden Tempolimits bei den AutofahrerInnen erleichtern“, erklärt das Lokalparlament in seinem Schreiben an das KVR.
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