Wochenanzeiger München Wir sind Ihr Wochenblatt für München und Umland

Keine Behinderung

Keine zusätzlichen Halteverbote im Neubaugebiet Hirschgarten

In der Schloßschmidstraße sowie dem Eisner- und Engassergutbogen wird es keine zusätzlichen Halteverbote geben. Von einem Bürger wurde das Parken im Einmündungsbereich der beiden Straßenzüge für den fließenden Verkehr als sehr problematisch dargestellt. Bei der Ortsbesichtigung duch die Polizeiinspektion Neuhausen (PI 42) stellten die ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeuge jedoch keine Behinderung dar.

„Das Abbiegen von der Schloßschmidstraße in den Eisnergutbogen ist bei angepasster Geschwindigkeit problemlos möglich“, erklärt Ludwig Schmid von der PI 42. In allen Straßenzügen des Neubaugebiets könne auf kleineren Teilstücken, an sogenannten Baumnasen, außerhalb der Parkbuchten ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkt werden. Infolge dessen verringere sich an diesen Stellen die Fahrbahnbreite. Dies führe zwangsläufig zu einer Verringerung der Geschwindigkeit im fließenden Verkehr, was in einem reinen Wohngebiet sicherlich als zielführend betrachtet werden könne. Aufgrund dessen ist für die PI 42 zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für die Einrichtung von Haltverbotszonen im Neubaugebiet Hirschgarten erkennbar.

Auch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) schließt sich der Einschätzung der Polizei an. „In Tempo 30-Zonen ist es – auch im Interesse der Einhaltung des vorgegebenen niedrigen Geschwindigkeitsniveaus – üblich und zumutbar, dass neben den parkenden Fahrzeugen nur eine Fahrbahnbreite zur Verfügung steht und der Begegnungsverkehr unter Nutzung der vorhandenen Einmündungen und Parklücken abgewickelt werden muss“, heißt es von Seiten der Straßenverkehrsbehörde.


Verwandte Artikel

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt