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„Hochbelastetes Stadtgebiet“

Bezirksausschuss will wissen, wie der Einsatz von Laubbläsern eingeschränkt werden kann

Viele Hersteller von Laubbläsern und -saugern, wie etwa die Firma ECHO Motorgeräte, sagen dem Lärm den Kampf an. So sind etwa alle Geräte aus der Power-Akku-Serie besonders leise und emissionsfrei. (Bild: Echo Motorgeräte)

„Wir wollen einen konkreten Beitrag zur Luftreinhaltung und Lärmreduzierung in unserem hochbelasteten Stadtgebiet Neuhausen-Nymphenburg erreichen.“ Das erklären die Mitglieder des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) in einem Schreiben an Marcel Huber, den bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz. Konkret geht es den Gremiumsmitgliedern um den Einsatz von Laubbläsern und -saugern. Seit vielen Jahren wenden sich Bürger mit ihren Beschwerden wegen dieser Geräte an das Lokalparlament. Hierzu habe es auch schon diverse Anträge des BA 9 gegeben.

Von Seiten des Gremiums begrüße man es, dass die Stadt München inzwischen die eigenen Laubbläser und -sauger auf lärm- und abgasreduzierte Geräte weiter umstelle. Aber die Stadt ist aus Sicht des Lokalparlaments nicht der Hauptverursacher für die Belastungen durch Laubläser und -sauger. „Die regelmäßig beim Bezirksausschuss und Bürgerversammlung eingebrachten Beschwerden über Laubbläser beschreiben Belästigungen durch den Einsatz von Laubbläsern durch Privatpersonen oder auch durch Auftragnehmer von haushaltsnahen Dienstleistungen und Facility Management in der Gebäudeverwaltung.“

„Endloses Verweisen auf Zuständigkeiten“

Man habe den Eindruck, erklären die BA-Mitglieder in ihrem Schreiben weiter, dass die Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten zwischen Stadt, Land und Bund nicht geklärt sind. „Um das endlose Verweisen auf andere Zuständigkeiten zu beenden“, bittet der BA 9 den Staatsminister um Unterstützung. Konkret möchten die Gremiumsmitglieder von Marcel Huber wissen, welche Rechtsgrundlagen entscheidend sind, ob die Nutzung von Laubbläsern und -saugern in Bayern geregelt werden darf, wie im aktuellen normativen Rahmen die Nutzung der Geräte in München gesteuert wird, ob das Umweltministerium konkrete Schritte plant, um deren Einsatz umwelt- und verbraucherfreundlicher zu regeln und ob eine kommunale Satzung, Verordnung oder ähnliches ein geeigneter Weg sein könnte, um den Einsatz von Laubbläsern und -saugern zu regeln.

„Weitreichende Regelungen“

Einem Artikel des Umweltministers sowie einer Landtagsanfrage der SPD habe man entnommen, „dass insbesondere auf kommunaler Ebene weitreichende Regelungen zum Einsatz von Laubbläsern möglich sind“, erklären die Mitglieder des BA 9 den Hintergrund ihres Schreibens. Marcel Huber habe betont, dass insbesondere in Städten, die aufgrund von Feinstaubproblemen Luftreinhaltepläne erstellt haben, die Kommunen gegenüber der Öffentlichkeit auch mit dem Verbot beziehungsweise der Einschränkung von Laubsaugern und -bläsern Signale setzen könnten.

„Die Geräte stören vielen Menschen“

Es sei offensichtlich, dass die Geräte viele Menschen stören, „da sich sowohl der Stadtrat der Landeshauptstadt München als auch diverse Bezirksausschüsse und Bürgerversammlungen schon früher mit dem Thema beschäftigt hatten“, heißt es in dem Schreiben des BA 9, das das Gremium gegen eine Stimme mehrheitlich so beschlossen hat. „Internetgruppen sprechen von ‚Höllenmaschinen‘ oder ‚Stopp den Laubföhnwahn‘ und fordern ein generelles Verbot.“ Man bitte um baldige Antwort von Seiten des Umweltministeriums. „Des Weiteren freuen wir uns über ergänzende Informationen zu unseren Fragen, die zur Klärung des geschilderten Ansinnens beitragen können.“


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