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„Geschützter Ort für die Kunst- und Kreativszene“

Antragspaket: Mehr Freiraum für das Kreativquartier

Mit einem Antragspaket setzt sich die Rathauskoalition für das Kreativquartier ein. Unter anderem soll geprüft werden, mit welchen Bedarfen der Kunst- und Kulturschaffenden im Kreativlabor noch besser nachgekommen werden kann. (Bild: sb)

Mit einem ganzen Antragspaket macht sich die Rathauskoalition bestehend aus Grünen-Rosa Liste, SPD und Volt für das Kreativquartier am Leonrodplatz stark. So soll etwa von Seiten der Stadtverwaltung geprüft werden, wie den Bedarfen der Kunst- und Kulturschaffenden im Kreativlabor noch besser nachgekommen werden könne. „Mit dem Stadtratsbeschluss vom 27. November 2019 wurde das Kreativlabor an die Münchner Gewerbehof und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) übertragen. Die Aufgaben der MGH liegen in der Objekt- und Mietverwaltung, der Sanierung der bestehenden Gebäude und in der städtebaulichen Entwicklung. Dabei ist die MGH als GmbH zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet, so orientieren sich die Mieten beispielsweise an den marktüblichen Werten“, heißt es in der Antragsbegründung.

„Diese Handlungsweise steht nicht immer im Einklang mit den Interessen und Bedürfnissen der Kunst- und Kulturschaffenden sowie dem ursprünglich angedachten Charakter des Viertels. Das Kreativlabor soll ein lebendiges, kreativwirtschaftliches Zentrum sein, in dem möglichst unkompliziert neue kreative Kulturräume entstehen können.“ Das heiße unter anderem, dass Künstlerinnen und Künstler freie Flächen schnell und unbürokratisch zu fairen Mietpreisen nutzen können, erklärt die Rathauskoalition weiter. Daher sollten Alternativen aufgezeigt werden, die dem Charakter des Kreativlabors gerecht werden.

Kunst- und Kulturschaffenden gerecht werden

„Eine Alternative, die geprüft werden soll, ist, das Kreativlabor an eine Gesellschaft zu übertragen, die gemeinnützige Zwecke verfolgt. Gegebenenfalls ist eine entsprechende Gesellschaft zu gründen. Des Weiteren soll zudem eine Mischform geprüft werden. Während eine gemeinnützige Gesellschafft als Betreiberin fungiert, bleiben Planung, Instandsetzung, Sanierung weiterhin bei der MGH. Die Gegenüberstellung soll dazu beitragen, die Kunst- und Kulturschaffenden vor Ort zu unterstützen und einen Modus zu finden, der es ermöglicht bei der Flächenvergabe und Mietpreisgestaltung flexibler agieren zu können“, meinen die Stadträte.

Experimentelle Kunstprojekte

In weiteren Anträgen, insgesamt sind es acht Stück, geht um ein Modellprojekt für nachhaltige und flächensparende Mobilität, ein mobiles Begrünungskonzept auf den Freiflächen, sozial gestaltete Mietpreise, eine Freiluft-Galerie auf Wänden und Container-Flächen, ein Sanierungsnutzungskonzept sowie um Unterkünfte für Kunst- und Kulturschaffende auf dem Gelände des Kreativquartiers. Des Weiteren sollen ihnen nach Ansicht der Rathauskoalition die Freiflächen frei von jeglicher Nutzungsgebühr oder Pacht zur Verfügung gestellt werden, solange diese ohne dauerhafte Gewinnerzielungsabsichten genutzt werden. „Die Flächen sollen für experimentelle Kunstprojekte, nicht-kommerzielle Aktionen und Veranstaltungen sowie für gemeinnützige Möblierung oder Bepflanzungen kostenlos nutzbar sein.“

Experimentierraum

Hierfür solle die Stadtverwaltung zusammen mit der MGH schnellstmöglich ein neues, unbürokratisches Verfahren für die Nutzung der Freiflächen festlegen, heißt es in dem entsprechenden Antrag. „Das Kreativlabor soll ein Experimentierraum sein für neue, kreative Stadtentwicklung in München. Das sollte sich auch in den Freiflächen zwischen den Gebäuden widerspiegeln, die zur künstlerischen Gestaltung und Aneignung durch die NutzerInnen des Kreativquartiers von wichtiger Bedeutung sind. Die Sichtbarkeit bildender Kunst, etwa durch das Aufstellen von Skulpturen etc., sowie die Aufenthaltsqualität im Quartier soll so gestärkt werden“, fordern die Stadträte. Auch für die Netzwerkbildung und den sozialen Zusammenhalt im Quartier seien die Freiflächen von elementarer Bedeutung: Sitzgelegenheiten steigern die Aufenthaltsqualität, Flohmärkte und Partys bringen die Akteure vor Ort miteinander in Kontakt und ermöglichen einen besseren Austausch der ansässigen Projekte untereinander.

„Leider sind bereits vorhandene Ansätze, wie etwa Holzbauten und Urban-Gardening-Projekte, selbst gebaute Möblierungen oder auch Kunst im Freiraum, immer wieder durch aufwändige Antragsverfahren und hohe Nutzungsgebühren ausgebremst und zurückgefahren worden. Mit der Übergabe an die MGH war eine Bündelung der Verwaltung des Kreativquartiers in einer Gesellschaft vorgesehen, aber das ursprüngliche Ziel, nämlich eines urbanen Experimentierraums, muss auch in Zukunft gewahrt bleiben“, meint die Rathausmehrheit. Bei größeren Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht über einen längeren Zeitraum, wie beispielsweise einen Biergarten im Sommer, könne die MGH eine Miete erheben, die sich aber an anderen Flächen im öffentlichen Raum orientiert und nicht an den Mietpreisen für die Innenflächen (Ateliers, etc.) im Kreativquartier.


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