Falscher Zeitpunkt?
Bezirksausschuss kritisiert den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle in der Lothstraße
Im Rahmen des Programms „Barrierefreie Bushaltestellen“ soll im 9. Stadtbezirk die Haltestelle „Hochschule München“ (Linie 153) in der Lothstraße barrierefrei ausgebaut werden. Dies geht aus einer Beschlussvorlage des Baureferats hervor, die dem Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) zur Entscheidung vorlag. Wie das Baureferat hierin mitteilt, wird aufgrund von Unsicherheiten zur langfristigen Angebotsplanung der Buslinie 153 vorerst nur die nördliche Haltekante (Fahrtrichtung Südwesten) ausgebaut. Die südliche Haltekante werde zurückgestellt.
Entsprechend der Vorgabe der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) werden Bushaltestellen für den Betrieb mit Gelenkbussen mit einer Länge von 18 Metern oder für den Einsatz von Buszügen mit 23 Metern ausgelegt. Auf Anforderung der MVG werde die Haltekante in der Lothstraße für den Einsatz von Buszügen mit 23 Metern gebaut. Für die barrierefreie Anfahrt der Busse an der Haltekante entfallen nach Angaben des Baureferats zwei Parkplätze. Das Verschieben der Haltekante in Richtung Kreuzung sei nicht möglich, da der Bus zeitweise links abbiege und sich hierfür einordnen müsse.
Kein Wartehaus
Die Radwegeführung bleibe wie im Bestand erhalten. Ein Wartehaus könne weiterhin aufgrund des historischen, alten Baumbestands an der Rückseite der Haltekante nicht realisiert werden. Stattdessen werde es eine Sitzbank geben. Die Durchführung der Baumaßnahme ist für 2020 vorgesehen und wird laut Baureferat etwa drei bis vier Monate in Anspruch nehmen.
Der BA 9 begrüßt eigenen Angaben zufolge jeden behindertengerechten Haltestellenausbau. „In diesem Falle jedoch hinterfragen wir die Wirtschaftlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt“, erklären die Lokalpolitiker in einem Schreiben. Von Seiten des Gremiums hinterfrage man die Angabe des Baureferats, dass die langfristige Angebotsplanung für die Buslinie noch nicht feststehe. „Sollte man diese Entscheidung nicht abwarten und bei Planungssicherheit dann sinnvollerweise gleich die Haltestellen beider Fahrtrichtungen behindertengerecht ausbauen?“. Das Gremium bittet daher um eine kurze Erläuterung, „was zum Entschluss des einseitigen Ausbaus ohne Sicherheit auf Dauer der Fahrtlinie geführt hat“.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH