Erneut abgelehnt
Stationshäuschen auf dem Romanplatz wird nicht erhalten
Das ehemalige Tramhäuschen auf dem Romanplatz hat definitiv keine Zukunft mehr. Auch der erneute Versuch einer Bürgerin auf Erhalt des Gebäudes wurde von Seiten des Kommunalreferats abgelehnt. Wie bereits bekannt sei, konnte im ehemaligen Stationshaus eine soziokulturelle Nutzung aufgrund des unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwands leider nicht realisiert werden, heißt es von Seiten des Kommunalreferats. Bei einem Ortstermin, der im Juli vergangenen Jahres mit der Vorsitzenden des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9), Anna Hanusch, den zuständigen Mitarbeitern der Stadtwerke München, des Kommunalreferats sowie des Referats für Arbeit und Wirtschaft stattgefunden habe, sei diese Einschätzung von allen Beteiligten bestätigt worden. Auch das Lokalparlament habe im Juli dieser Lösung ausdrücklich zugestimmt.
Diese Planungen sind nach Angaben des Kommunalreferats auch Gegenstand der Beschlussvorlage für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Kommunalausschusses im Februar dieses Jahres. Eine erneute Besichtigung des Stationshauses werde an der einvernehmlich getroffenen Entscheidung keine Änderung herbeiführen und erscheine deshalb auch nicht nötig. Man bedanke sich zwar bei der Bürgerin, für ihre „durchaus interessanten Anregungen, die unter günstigeren baulichen Rahmenbedingung bessere Aussicht auf Verwirklichung gehabt hätten“.
„Prinzipiell möglich“
Die Frau hatte unter anderem vorgeschlagen, dass in einer Art „Public-Private-Partnership-Kooperation“ im Kleinstformat gelingen könne, was in kommunaler Trägerschaft eher kompliziert sei, nämlich der Erhalt des Gebäudes, die schrittweise Sanierung und die Nutzung durch Kunst- und Kreativschaffende einerseits sowie die Überlassung von Räumen zur nichtkommerziellen Nutzung an Vereine und Musiker andererseits. „Die diversen Zugänge zum Erdgeschoss und Keller machen prinzipiell eine solche Aufteilung möglich“, erklärte die Bürgerin. Sie selbst sei von Beruf Architektin und traue sich zu, die baulichen Notwendigkeiten einzuschätzen, auch was gegebenenfalls ein schrittweises Vorgehen bei der Sanierung betreffe. „Für alle weiteren Überlegungen ist eine Ortsbesichtigung allerdings unentbehrlich“, meinte sie weiter.
"Widerspruch zum Grundsatzbeschluss"
Mit ihrem Anliegen hatte sich die Bürgerin an den BA 9 gewandt, der das Schreiben daraufhin an das Kommunalreferat weitergeleitet hatte – allerdings schon mit dem Wissen, welche Antwort wohl kommen mag. Während Peter Loibl (AGS) eine erneute wohlwollende Prüfung empfahl, wies Leonhard Agerer (CSU), der Vorsitzende des Unterausschusses Kultur im BA 9 darauf hin, dass das Ganze in einem Widerspruch zum Grundsatzbeschluss des Gremiums stehe. Das sah Anna Hanusch ähnlich: Eine Prüfung sei möglich, so die Grünen-Stadträtin, allerdings bestehe keine Perspektive für das Gebäude.
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