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„Eingriff in Allee-Charakter“

Einsatz gegen die Fällung zweier Pappeln in der Nymphenburger Straße

Um den Allee-Charakter in der Nymphenburger Straße zu bewahren, lehnt der Bezirksausschuss die Fällung von drei Pappeln ab. (Bild: sb)

Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) setzt sich für den Erhalt des Baumbestandes im Stadtviertel ein. Man sei darauf bedacht für „den guten und gesunden Zustand unseres Stadtviertels Sorge zu tragen“, erklären die Lokalpolitiker in einem Schreiben an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) der Nymphenburger Straße 137. Grund ist eine Fällungsgenehmigung des Planungsreferats für zwei Pappeln auf dem Grundstück. Nach Ansicht des Gremiums ist das Ganze „mit erheblichen Ermessensfehlern behaftet.“ Bereits im Vorverfahren zu dieser Genehmigung hatte sich der BA 9 gegen die Fällungen ausgesprochen.

Nunmehr habe es im vergangenen Jahr in der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks zwei Anträge von Nachbarn und Eigentümern des Anwesens in der Nymphenburger Straße 137 gegeben, die sich nachhaltig für den Erhalt der Bäume aussprechen. „Die Verwaltung der Stadt München hat diesen nicht abgeholfen und darauf verwiesen, dass es sich bei der Genehmigung um ein rechtliches Können, aber kein Müssen handelt“, heißt es in dem Schreiben des Gremiums weiter. „Die Eigentümer seien nicht verpflichtet, die Bäume zu fällen. Sie können ohne Weiteres im Internen die Genehmigung ‚auslaufen‘ lassen oder gegen diese einen Beschluss fassen.“ Um genau dieses bittet nun der BA 9 die Verwaltung sowie die Vertretung der WEG.

„Zum einen wäre eine Fällung ein erheblicher optischer Eingriff in den Allee-Charakter der Nymphenburger Straße und somit in unser natürliches Stadtbild“, meinen die Lokalpolitiker. „Eine Ersatzpflanzung mit kleineren und schlankeren Bäumen hilft dort leider nur unzureichend.“ Zum anderen könnten die neuen Bäume erst wieder in zirka 30 Jahren die Höhe und optisch positive Wirkung der aktuellen Pappeln entfalten. Zudem kämen auch gesundheitliche Aspekte zum Tragen. Die Nachpflanzungen können nach Ansicht des Gremiums weder die gleiche Menge CO2 kompensieren, noch seien sie in der Lage, den gleichen Schallschutz der existierenden Bäume zu ermöglichen.

„Zum Wohle unseres Stadtviertels“

„Für beide Schutzwirkungen werden auch wieder zirka 25 Jahre verstreichen müssen bis vergleichbare Ergebnisse erzielt werden können. Somit sprechen unseres Erachtens massivere Gründe für den Erhalt der Bäume, als für deren Fällung“, so die Mitglieder des BA 9 weiter. „Denn der Mauerschaden, falls existent, ist leicht zu beheben und finanziell sicher günstiger als die Kosten für Fällung, Kauf neuer Bäume und deren Pflanzung.“ Die Lokalpolitiker bitten daher „zum Wohle unseres Stadtviertels“ darum, die Fällungsnotwendigkeit noch einmal zu überdenken. Das Ganze hat das Gremium einstimmig so beschlossen.

Den Antrag auf die Fällung der Bäume wurde von Seiten der WEG bereits im Januar 2015 gestellt. Das Alter der Bäume, das Dickenwachstum des Stammes, das flach ausgeprägte Wurzelwerk der Bäume, eine Beeinträchtigung des Gartentores und der Mauer sowie ein Fortschreiten der Schäden am Gebäude wurden als wesentliche Fällungsgründe angeführt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung zunächst abgelehnt wurde. Aufgrund der Ausführungen einer Baumpflegefirma, die von der WEG beauftragt worden war, habe der Grüngutachter des Planungsreferats die konkretisierten Gründe für eine Fällung der Bäume nachvollziehen können, betont das Referat.


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