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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Ein Verbot ist nicht möglich
Südliche Auffahrtsallee: Abstellen von Wohnwägen und Anhängern bleibt erlaubt
Es ist ein Dauerbrennerthema im Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9): die abgestellten Wohnwägen und Fahrzeuganhänger in der Südlichen Auffahrtsallee, über die es regelmäßig Bürgerbeschwerden gibt. Erst im August 2019 hatte sich das Lokalparlament deshalb erneut an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) gewandt, mit der Bitte um eine erneute rechtliche Prüfung, damit das dauerhafte Abstellen der Anhänger unterbunden werden kann – und zwar durch eine Anordnung von Beschilderungen sowie, wenn möglich, der Aufbringung von Markierungen, wie das Gremium vorschlug.
Nach Überprüfung des Anliegens teilt die Verkehrsbehörde nun mit, dass für das KVR in der Straßenverkehrsordnung auch aktuell und unverändert keine Anordnungsbefugnis verankert sei, die es erlaube, „das Parken von Wohnwägen und Anhängern allein aus optischen und/oder touristischen Gründen durch Beschilderung oder Markierung einzuschränken oder gar zu verbieten“. Demnach müsse das Abstellen von Wohnwägen und Anhängern in der relativ breiten und punktuell nur mäßig beparkten Südlichen Auffahrtsallee auch weiterhin möglich bleiben. Der BA 9 hat dem Ganzen in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so zugestimmt.
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