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„Chaotische Zustände“

Anwohner beklagt Parksituation in Zucallistraße

Kaum ein Durchkommen: in der Zucallistraße sieht das KVR aber keine Notwendigkeit für ein Halteverbot. (Bild: sb)

Weil die Durchgangs- und Durchfahrtsmöglichkeiten in der Zucallistraße auf Höhe der Abzweigung zur Laimer Straße immer chaotischer werden, hatte sich ein Anwohner bereits im April dieses Jahres an den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) gewandt. Ein Durchgang auf der Höhe und auf der Seite der Zuccalistraße 6 sei nicht möglich, da der dortige und gerade erneuerte Bürgersteig immer zugeparkt sei, „was ja wohl nicht erlaubt ist, aber die 20 Meter weiter vorne stehende Polizei nicht stört“, klagte der Bürger. „Diese Situation ist sehr ärgerlich, weil dieser Bürgersteig eigentlich der direkte Weg für Schlossbesucher mit Kinderwägen ist.“

Zudem wies der Anrainer darauf hin, dass die Situation noch chaotischer werde, wenn Autofahrer nicht auf dem Bürgersteig sondern auf der Straße parken. „Dann ist eine Durchfahrt nur noch für Kleinstwägen möglich. Lieferwägen oder gar Laster kommen nicht durch“, so der Mann. „Ich möchte gar nicht daran denken, wenn hier einmal die Feuerwehr oder ein Rettungswagen durch muss. Wir fahren seit Jahren einen Umweg über die Brunhildenstraße, wenn wir aus dem Viertel Richtung Romanplatz wollen und informieren Lieferanten vorab über eine Zufahrt über diesen Umweg.“ Er forderte daher, dass an dieser Biegung und Einmündung in der Zucallistraße sowohl von der Laimer- als auch von der Holmbergstraße ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird.

KVR sieht keinen Handlungsbedarf

Nun kam die Antwort aus dem Kreisverwaltungsreferat (KVR). Nach den Erkenntnissen der Polizeiinspektion Neuhausen (PI 42) sei am nördlichen Fahrbahnrand der Zucallistraße, insbesondere im Bereich zwischen Holmbergstraße und dem westlichen Ende der Zucallistraße bisher kein baulich ausgestalteter Gehweg vorhanden. „Im Zuge von Neubaumaßnahmen in der Zuccalistraße 6 wurde hier der Bereich zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahn baulich ertüchtigt und mit einem Pflasterbelag versehen“, heißt es von Seiten des KVR. „Hierfür dürften nach Einschätzung der Polizei optische Gründe maßgeblich sein, so dass nicht von einer Gehwegfläche im Sinne der StVO ausgegangen werden kann.“

Bei den beidseitig auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeugen im Bereich Zuccalistraße und Laimer Straße verbleibe nach den Beobachtungen der PI 42 in der Regel die notwendige Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern, „so dass eine Befahrbarkeit auch für größere Fahrzeuge normalerweise gegeben sein dürfte“, teilt das KVR weiter mit. In Tempo-30-Zonen sei es – auch im Interesse der Einhaltung des vorgegebenen niedrigen Geschwindigkeitsniveaus – üblich und zumutbar, dass neben den parkenden Fahrzeugen nur eine Fahrbahnbreite zur Verfügung stehe und der Begegnungsverkehr unter Nutzung der vorhandenen Einmündungen und Parklücken abgewickelt werden müsse. „Seitens des Abfallwirtschaftsbetriebes München, der häufig wegen Beschilderung an uns herantritt, wurden uns bisher keine Probleme gemeldet“, so das KVR weiter. Eine aktuelle Überprüfung durch die Branddirektion habe keinen Bedarf für zusätzliche Haltverbote zur Sicherung der Feuerwehrdurchfahrt ergeben. Dies decke sich auch mit der Einschätzung der PI 42, die diesen Bereich seit jeher überwache und die vom Bürger geschilderten Problemstellungen nicht beobachten konnten. Der BA 9 hat die PI 42 gebeten, die Situation erneut zu überprüfen. Dies hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so beschlossen.


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