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„Beitrag zur Erinnerungskultur“

Widerstandsdenkmal soll mobil eingesetzt werden

Das temporäre Widerstandsdenkmal am Platz der Freiheit wurde im Juli 2016 eröffnet. (Bild: sb)

Im Sinne der Erinnerungskultur an den Widerstand gegen den Nationalsozialismus soll das Widerstandsdenkmal am Platz der Freiheit in Absprache mit dem verantwortlichen Künstler zu einer mobilen Installation umgebaut werden. So zumindest lautet die Forderung in einem Antrag von Stadtrat Leo Agerer. Dafür, so schlägt der CSU-Politiker vor, sollen geeignete Standfüße an den Stelen angebracht werden, um die Installation an verschiedenen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen im Münchner Stadtgebiet, vorwiegend im Stadtteil Neuhausen‐Nymphenburg, temporär und mobil einsetzen zu können.

„Im Juli 2016 wurde das temporäre Widerstandsdenkmal am Platz der Freiheit eröffnet, mit einer ursprünglichen Genehmigungsdauer bis Ende Oktober 2017. Seitdem wurde die Genehmigung mehrfach verlängert“, erklärt Leo Agerer in seinem Antrag. Mit Beschluss des Kulturausschusses des Stadtrats vom 2. Juli dieses Jahres sei einer nochmaligen Verlängerung bis Oktober 2021 zugestimmt und gleichzeitig ein Prüfauftrag an das Kulturreferat formuliert worden, ob das Denkmal dauerhaft stehen bleiben könne. „Dabei ist festzustellen, dass das Denkmal von der inhaltlichen Perspektive gut und sinnvoll ist, jedoch vom künstlerischen Aspekt wie von der Genehmigungsseite nicht den Ansprüchen eines dauerhaften Denkmals entspricht.“

In der entsprechenden Sitzungsvorlage heißt es wörtlich: „An die Qualität eines dauerhaften Kunstwerks, insbesondere eines Denkmals im öffentlichen Raum, werden höchste Anforderungen gestellt. Die Kunstwerke und Denkmäler im öffentlichen Raum werden zu ortsprägenden, historischen Dokumenten oftmals den jeweiligen Zustand der Gesellschaft beschreibend, interpretiert durch die jeweiligen Künstler des Werkes. Für diese Künstlerpersönlichkeiten stellt die Beauftragung zu einem Kunstwerk oder gar einem Denkmal im öffentlichen Raum oftmals den Höhepunkt des eigenen Schaffens dar. Die Verstetigung dieser temporären, nicht von einer Wettbewerbsjury ausgewählten Installation würde dem dargestellten Verfahren grundsätzlich widersprechen.“

„Höhere Kosten“

Nach Ansicht von Leo Agerer würde eine Verstetigung des Denkmals am Platz der Freiheit zu einer Ungleichbehandlung, und gegebenenfalls zu weiteren Initiativen dieser Form führen (Umwandlungswünschen von temporären zu dauerhaften Installationen), führen, was den städtischen Kriterien zuwiderliefe und einen Rechtfertigungsdruck erzeuge. „Gleichzeitig wäre eine Verstetigung des Denkmals mit höheren Kosten verbunden, da die Installation derzeit für den temporären Einsatz ausgelegt ist – keine Fundamente etc. – und die Verkehrssicherungspflicht und Pflege künftig von der Landeshauptstadt München übernommen werden müsste“, meint der CSU-Stadtrat, dessen Antrag eigenen Angaben zufolge gedacht ist, um den Aspekten „Widerstandsdenkmal als Installation für Erinnerungskultur erhalten“ und „Widerstandsdenkmal nicht als dauerhaftes Kunstwerk im öffentlichen Raum geeignet“ gleichzeitig gerecht zu werden.

„Unterschiedliche Standorte“

„Die 13 unterschiedlichen Persönlichkeiten mit ihren unterschiedlichen Motivationen, die im Rahmen des Widerstandsdenkmals vorgestellt werden, würden durch unterschiedliche Standorte und Kontexte unterschiedlichen Personenkreisen nähergebracht“, betont Leo Agerer weiter. „Als temporäre Standorte – zum Beispiel je drei Monate – würden sich Eingangsbereiche öffentlicher Einrichtungen, Eingangsbereiche von Schulen etc. anbieten. Durch den Bezug der Persönlichkeiten zum Stadtbezirk 9 böten sich insbesondere Institutionen aus Neuhausen‐Nymphenburg an.“ Damit leiste die Landeshauptstadt München einen Beitrag zur Erinnerungskultur an den Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Gleichzeitig würde aus Sicht des Stadtrats am Platz der Freiheit, wie vom Kulturreferat in der entsprechenden Sitzungsvorlage vorgeschlagen, Raum für weitere temporäre Kunstaktionen mit Bezug zum Thema „Freiheit“ unter Einbeziehung des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) geschaffen.


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