„Bedauern und Unmut“
Bezirksausschuss fordert Erhaltungssatzung für das Gebiet nordöstlich des Rotkreuzplatzes
Für das Gebiet nordöstlich des Rotkreuzplatzes wird es keine Erhaltungssatzung geben. Dies geht aus einer Beschlussvorlage des Referats für Stadtplanung und Bauordnung hervor, das damit eine Empfehlung aus der Bürgerversammlung 2017 ablehnt. Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) ist damit ganz und gar nicht einverstanden. Man nehme das Ganze mit Bedauern und auch einem gewissen Unmut zur Kenntnis, heißt es in einem Schreiben an die Landeshauptstadt. „Die Aussage, dass ein Stadtviertel schon so überteuert und aufgewertet ist und daher keine Erhaltung der sozialen Struktur mehr möglich ist, bedeutet im Umkehrschluss, dass die Erhaltungssatzung in dieser Form versagt hat“, erklären die Lokalpolitiker. Es habe keine Verdrängung verhindert werden können.
„Langfristige Sicherung des sozialen Milieus“
Das Gremium fordert daher die Stadt und auch Oberbürgermeister Dieter Reiter auf, die Anwendung der Erhaltungssatzung im vorhandenen rechtlichen Rahmen auszuschöpfen und Bewertungen an die aktuelle Situation anzupassen. Zudem soll das Vorkaufsrecht konsequenter umgesetzt werden, um womöglich die Käufer zur Unterzeichnung einer Abwendungserklärung zu verpflichten. Diese Abwendungserklärung müsse nach Ansicht des BA 9 hart formuliert sein, „damit ein Käufer nicht einfach nur ein paar Jahre wartet, und dann doch das Haus komplett in schicke Eigentumswohnungen umwandelt, solange eine langfristige Sicherung des sozialen Milieus erfolgt.“
„Gentrifizierung bremsen“
In diesem Rahmen soll auch endlich der Einsatz der weiteren Erhaltungssatzungsfälle wahrgenommen werden, fordern die Lokalpolitiker weiter. „Auch der Schutz von baulichen Strukturen kann helfen eine starke Gentrifizierung von Vierteln zu bremsen.“ Zudem könne sich die Stadt auf Bundesebene intensiv dafür einsetzen, „dass der rechtliche Rahmen von Erhaltungssatzungen für die Kommunen sehr viel größer und flexibler wird und zum Bespiel Gewerbe mit einschließt oder eine Abwendungserklärung längere Gültigkeit besitzt“.
Man bitte die Stadt um Mitteilung, welche Möglichkeiten der aktiven Mitwirkung des Bezirksausschusses gegeben sind, um weiterem möglichen Aufwertungspotenzial entgegen wirken zu können. Das Gremium lehnt die Beschlussvorlage des Referats für Stadtplanung und Bauordnung ab und fordert, „dass dieses Gebiet wieder in die Erhaltungssatzung bei der Fortschreibung 2021 aufgenommen wird“.
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