„Attraktivität ist gegeben“
Platz an Ecke Nymphenburger- / Waisenhausstraße bleibt fast, wie er ist
Die Landeshauptstadt München hat einen Antrag des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) abgelehnt, in dem das Lokalparlament sich für eine höhere Aufenthaltsqualität sowie für eine eigenen Benennung des Platzes an der Ruffini-, Waisenhaus- und Nymphenburger Straße eingesetzt hat. Allerdings wird es fünf neue Fahrradabstellplätze geben. Der kleine Platz, der nach dem U-Bahnbau geschaffen wurde, sei mit dem Kiosk, dem historischen Bertschbrunnen, den Sitzgelegenheiten, der Grünkulisse und dem Bücherschrank bereits durch eine umfassende Ausstattung gekennzeichnet, heißt es in einem Schreiben des Baureferats an den BA 9.
„Kein Budget“
„Insgesamt ist die Attraktivität des Ortes auch durch die unmittelbare Nachbarschaft des Grünwaldparks gegeben. Für eine zusätzliche Ausstattung mit Pflanzgefäßen durch die Landeshauptstadt München ist kein Budget vorhanden.“ Im Rahmen der mittlerweile möglichen Parklets oder der Aufstellung von Pflanzgefäßen durch BürgerInnen könnte eine entsprechende Ausstattung geschaffen werden. Eine Blumenbepflanzung von bestehenden, dicht mit Bäumen überstandenen Grünflächen sei aus Gründen des Wurzelschutzes und der mangelnden Besonnung nicht möglich.
Sechs neue Radlstellplätze
Nach Ansicht des Baureferats ist auch die Ausstattung mit Hundekottütenspender im Umfeld des Platzes bereits hoch. Im angrenzenden Grünwaldpark stehen fünf Stück zur Verfügung; zwei weitere befinden sich jeweils an der Ecke Ruffini-/ Frundsbergstraße sowie Roman-/ Renatastraße. „Meldungen über Verschmutzungen mit Hundekot liegen uns in diesem Bereich nicht vor“, erklärt das Baureferat weiter. „Das für die Prüfung des Bedarfs an Fahrradstellplätzen zuständige Mobilitätsreferat konnte keinen besonderen Bedarf im Platzbereich feststellen. Es ist jedoch möglich, ein Grundangebot von zirka fünf Fahrradstellplätzen zu schaffen. Das Baureferat schlägt daher vor, nahe der Litfaßsäule sechs Fahrradstellplätze durch die Errichtung von drei Anlehnbügeln anzuordnen.“
„Probleme sind uns nicht bekannt“
Und was eine eigene Benennung des Platzes betrifft, teilt das für Straßenbenennungen zuständige Kommunalreferat mit, dass man Neubenennungen, die Umadressierungen bewirken, grundsätzlich vermeiden sollte, insbesondere dann, wenn wie im vorliegenden Fall kein sachlicher Grund vorliege. Nach der Straßennamen- und Hausnummernsatzung werden öffentliche Verkehrsflächen benannt, um die Orientierung im Stadtgebiet und die Auffindbarkeit der Anwesen zu gewährleisten. Mit den vorliegenden Benennungen ist beiden Vorgaben umfassend Rechnung getragen“, betont das Kommunalreferat. „Auffindbarkeits- oder Orientierungsprobleme sind uns nicht bekannt. Ein fachlicher, sachlicher Grund für eine Benennung liegt demzufolge nicht vor.“
Die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten habe ergeben, dass die Benennung des Platzes die Umadressierung des Gastronomiebetriebes auf der betreffenden Fläche nach sich ziehen würde. Nach Auskunft des Sachgebietes Hausnummerierung sei die aktuelle Hausnummer für das Gebäude vor zirka zwei Jahren erst erteilt worden. „Wir weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass Umadressierungen erhebliche Ungelegenheiten für die Betroffenen – in dem Fall die Betreiber des Gastronomiebetriebes – nach sich ziehen.“ Von Seiten des BA 9 nehme man die genannten Punkte mit Bedauern zur Kenntnis, unterstütze aber die Radstellplätze.
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