Speiselokale dürfen jetzt wieder Gäste bewirten
Auch Spontanbesuche sind in den Gaststätten möglich
Nach den Biergärten dürfen nun auch die Gastwirtschaften mit ihren Innenbereichen öffnen. „Mit dem Rahmenkonzept für die Wiedereröffnung der Gastronomie hat die Staatsregierung einen wichtigen Schritt für die Branche, aber auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Richtung Hoffnung getan“, sagte Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Die fast vollständige Schließung aller Betriebe über zwei Monate habe die Branche vor existenzielle Herausforderungen gestellt. Das Wiederhochfahren der Betriebe bezeichnete Inselkammer als „mutmachendes Signal an die Branche, das nach sehr intensiven und letztlich erfolgreichen Gesprächen zwischen Verband und Staatsregierung abgegeben werden konnte.
"Leicht wird es nicht"
Seit 25. Mai dürfen Speiselokale wieder Gäste bewirten und ab 30. Mai dürfen auch Hotels und andere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. „Leicht wird es für die Branche nicht“, räumte Inselkammer ein, „dies war aber auch nicht zu erwarten. Zumindest folgt das betriebsübergreifende Konzept für die Gastronomie dem Leitmotiv 'So wenig wie möglich, so viel wie nötig'“. In diesem geht es vorwiegend um sachlich zwingend notwendige Einschränkungen, die aus virologischer Sicht sein müssen. Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m oder das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, nicht aber konkrete Personenbeschränkungen.
"Für die Gastronomie konnten wir erreichen, dass keine Maskenpflicht in der Küche besteht, solange Mindestabstände eingehalten werden", erläuterte Inselkammer. Auch Buffets sind nicht per se verboten, so ist es erlaubt, Gäste am Buffet durch einen Mitarbeiter ähnlich wie im Thekenbereich des Handels bedienen zu lassen. Auch gibt es keine strenge Reservierungspflicht, Spontanbesuche sind möglich. Wichtig ist auch, dass es, unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regelungen, keine Obergrenze gibt, wie viele Gäste an einem Tisch sitzen dürfen. Nach aktueller Rechtslage können zwei Hausstände an einem Tisch ohne Einhaltung des Mindestabstandes Platz nehmen, so Inselkammer.
Verantwortung aller ist gefragt
Um die theoretisch erarbeiteten Anforderungen auf ihre Praktikabilität zu überprüfen, wurde ein Praxis-Check in einem Testbetrieb durchgeführt. Hierbei wurden im Vorfeld des Wiederhochfahrens alle zur Öffnung anstehenden Bereiche simuliert. „Wir danken für das in uns gesetzte Vertrauen, sind uns aber zugleich der hohen Verantwortung bewusst", so Inselkammer. "Um es ganz deutlich zu sagen: Unsere Betriebe und deren Mitarbeiter werden alles geben, um größtmögliche Sicherheit zu garantieren. Funktionieren wird es jedoch nur dann, wenn auch die Gäste mit den Auflagen verantwortungsbewusst umgehen.“
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH