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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Rente, Steuern, Kindergeld
2018 müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen
Im kommenden Jahr steht für Verbraucher wieder eine große Menge an Neuerungen an, denn auch in 2018 ändern sich zahlreiche Regelungen und Gesetze. Fest steht dabei: alles in allem bringt das neue Jahr für fast alle mehr Geld. So soll der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent sinken. Arbeitnehmer können also auf eine leichte Entlastung hoffen. Allerdings nur dann, so erklärt es zumindest die Deutsche Rentenversicherung, wenn die Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von etwa 3.150 Euro im Monat führt die Beitragssatzsenkung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zu einer Entlastung von rund 20 Euro im Jahr. Erst 2023 ist geplant, den Satz wieder auf 18,7 Prozent anzuheben.
Gute Nachrichten gibt es auch für die 21 Millionen Rentner im Land, denn, so wie es aussieht, steigen die Altersbezüge um rund drei Prozent. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickeln. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung soll die Entscheidung hierüber im Frühjahr 2018 fallen. Und auch bei der Altersvorsorge ändert sich in 2018 etwas .Zum Beispiel steigt die Grundzulage bei der Riester-Rente ab dem Beitragsjahr 2018 von 154 auf 175 Euro pro Jahr.
Freuen dürfen sich auch Familien: pro Kind erhöht sich im kommenden Jahr das Kindergeld um zwei Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro pro Monat. Mehr Geld bekommen 2018 auch Hartz IV-Bezieher. Zum 1. Januar erhöht sich der Betrag für alleinstehende Hartz IV-Empfänger von 409 auf 416 Euro, für Paare steigt der Regelsatz von 368 auf 374 Euro pro Partner.
Streaming im EU-Ausland
Ab 20. März 2018 ist Streaming überall in der EU verfügbar. Das heißt: kostenlose Streamingdienste für Musik, Sport und Film können dann auch im EU-Ausland genutzt werden. Wer also zum Beispiel im Urlaub streamen möchte, bei dem dürfen die Anbieter keine zusätzliche Gebühren mehr erheben. Bisher verhinderte dies der Einsatz von Ländersperren (Geoblocking). Für Urlauber gibt es auch zum 1. Juli eine weitere Neuerung, denn wer in Online-Portalen und Reisebüros bucht, genießt mehr Verbraucherschutz. Einen Haken gibt es aber auch: denn erst wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann der Urlauber in Zukunft noch kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bisher lag die Grenze bei fünf Prozent.
Und auch die Autofahrer müssen sich auf Änderungen einstellen. Unter anderem gibt es eine neue Regelung bei der Nutzung von Winter- und Ganzjahresreifen. Ab 1. Januar 2018 sind nur noch Reifen zulässig, die ein „Alpine“-Zeichen, also ein Schneeflocken-Symbol, besitzen. Bisher bestand bei winterlichen Straßenverhältnissen die Auswahl zwischen Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol oder Winterreifen mit „Alpine“-Symbol. Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol werden nun jedoch nicht mehr ausreichen. Die Regelung gilt zunächst nur für Neureifen. Wer gerade noch Winterreifen gekauft hat, für den gilt eine Übergangsfrist. Die Reifen dürfen demnach noch bis 30. September 2024 gefahren werden.
Kfz-Versicherung
Wer den Kauf eines neuen Autos plant, tut gut daran, dies vor dem 1. September zu tun. Der Grund: durch die neue Norm zur Abgasmessung gehen Experten davon aus, dass höhere CO2-Werte entstehen und damit auch höhere Steuern fällig werden. Für ältere Fahrzeuge ändert sich nichts. Auch Autos, die erst nach dem 30. September 2018 produziert wurden, aber schon vorher die Typzulassung bekommen haben, sind von der Erneuerung ausgeschlossen.
Finanzsektor
Ebenfalls Änderungen wird es auf dem Finanzsektor geben: Bei Kapital- und Lebensversicherungen müssen umfassende Informationen festgeschrieben sein, damit Versicherungsnehmer deren Wert realistisch einschätzen können. Zudem müssen Banken Kredite mitsamt Restschuldversicherungen anbieten. Dazu kommt die Echtzeitüberweisung in der Eurozone sowie das Aus für Aufschläge beim Bezahlen mit Kreditkarte. Bankkunden müssen zudem beim Missbrauch ihrer Kreditkarte oder ihres Online-Bankings in der Regel nur noch mit einem Betrag von maximal 50 Euro haften – statt wie bisher bis 150 Euro.
Und es gibt im kommenden Jahr noch weitere Neuerungen: bei Erwachsenen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.000 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig – bislang waren es 8.820 Euro. Unternehmer müssen sich auf eine schärfere Überprüfung ihrer Ladenkassen einstellen und geringwertige Wirtschaftsgüter sind schneller absetzbar. Außerdem wird der 500 Euro-Schein nicht mehr gedruckt. Zudem kommt das Aus für Tarifverträge unter Mindestlohn, höhere Zurechnungszeiten für künftige Bezieher für Erwerbsminderungsrente und der Mutterschutz für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen.
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