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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Nachhaltigkeit ist, wenn ...
... man jetzt schon an später denkt
Das Thema „Nachhaltigkeit“ nimmt auch im Hinblick auf die Arbeitswelt einen bedeutenden Stellenwert ein. Der entscheidende Faktor ist dabei die Art des Beschäftigungsverhältnisses.
Grundsätzlich ist zwischen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer geringfügigen Beschäftigung (auch bekannt als „Minijob“) zu unterscheiden.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zahlen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Beiträge in die Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) ein.
Mitarbeiter in Minijobs hingegen sind nicht beitragspflichtig beschäftigt und erhalten ein Arbeitsentgelt, das regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt.
"Das kann fatal werden"
Dies mag für verschiedene Personengruppen sicherlich eine adäquate Möglichkeit sein, am Berufsleben wieder oder auch weiter teilzunehmen. Gerade die Gruppe der Alleinerziehenden ist oftmals nicht in der Lage, in einem größeren Umfang zu arbeiten. Auch ist es verführerisch, wenn keine Abgaben anfallen und der Betrag brutto für netto im Geldbeutel ist.
Doch mit Blick in die Zukunft kann diese Sicht fatal werden. Wer nicht in die Rentenkasse einzahlt, wird auch nicht in den Genuss dieser Leistungen kommen bzw. muss Renteneinbußen in Kauf nehmen.
Michael Schankweiler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit appelliert: „Denken Sie jetzt schon an später! Nutzen Sie die gute Arbeitsmarktlage und wandeln Sie Ihren Minijob in eine sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung um. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bieten immer mehr Arbeitgeber unterschiedliche Teilzeitmodelle an und haben auch ein großes Interesse daran, gute Mitarbeiter /-innen dauerhaft an Bord zu halten bzw. zu holen.“
Auch eine Qualifizierung bietet eine gute Möglichkeit, das eigene Wissens- und Aufgabenspektrum zu erweitern und sich damit nachhaltig für die Zukunft auf dem Arbeitsmarkt fit zu machen.
"Bei Bedarf unterstützt Sie und Ihren Arbeitgeber die Agentur für Arbeit. Das neue Qualifizierungschancengesetz bietet dafür exzellente Möglichkeiten. Sehr gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite und klären Ihre Fragen“, so Michael Schankweiler.
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